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Kreis erhält finanzielle Entlastung beim Wohngeld

MdL Thorsten Wehner freut sich, dass im Haushaltsentwurf der Landesregierung Mittel für die Kommunen bereitgestellt werde, die insbesondere die Leistungen im Sozialbereich abdecken würden. Für den Landkreis bedeute dies eine Entlastung für die Kosten der Unterkunft von Empfängern der Grundsicherung. Statt 32.500 Euro pro Jahr soll es jetzt 391.000 Euro geben.
Kreisgebiet. Der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner begrüßt, dass das Land den Kommunen für die "Kosten der Unterkunft" bei den Beziehern von Grundsicherung weiterhin Kompensationsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro landesweit zur Verfügung stellt.

Der SPD-Politiker erinnert an die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuchs Anfang 2011. Seinerzeit war die Verpflichtung der Länder weggefallen, Kompensationsmittel an die Kommunen zu zahlen.
Dennoch habe die Landesregierung in ihrem aktuellen Haushaltsentwurf den entsprechenden Betrag festgelegt. Wehner zeigt sich erleichtert, dass es damit gelungen sei, die durch die Bundesregelung entstandenen zusätzlichen Belastungen für die Kommunen im Bereich der Sozialgesetzgebung abzumildern.
Die jetzt getroffene Regelung sehe vor, die Summe dem kommunalen Finanzausgleich zusätzlich zuzuschlagen, um diese als Investitionsschlüsselzuweisungen an die Kommunen weiterzugeben.

"Wichtig ist, dass mit diesem Lösungsweg gerade solchen Kommunen mit besonders hohem Finanzbedarf bei den Sozialausgaben geholfen wird", freut sich der Abgeordnete. Auch der Kreis Altenkirchen profitiere erheblich durch die Zuweisung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs.
Erhielt der Landkreis aufgrund der bislang geltenden Verteilungsregelungen nur rund 32.500 Euro pro Jahr, werden es in Zukunft 391.000 Euro sein. Damit werde den tatsächlichen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung entsprochen, so die Pressemitteilung.

Wehner unterstützt die beabsichtigte Festlegung, die jetzt gefundene Regelung im Jahr 2017 erneut zu überprüfen. Nach einem Übergangszeitraum sei es angemessen, zu einer Verteilung der Mittel zu kommen, die dem Prinzip der Proportionalität zu den tatsächlichen Sozialausgaben der Kommunen noch besser entspreche.

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