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Nachricht vom 25.10.2012    

Steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, durch entbürokratisierende Regeln im Gemeinnützigkeitsrecht zu einer steuerlichen Verbesserung im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements beizutragen.

steuerlichen Verbesserung im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements beizutragen.

Kreis Altenkirchen. „Durch neue Regeln zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts wird auch im Landkreis Altenkirchen das unverzichtbare ehrenamtliche Engagement gestärkt“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Zuvor hatte das Bundeskabinett steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement beschlossen.

Rüddel bekräftigte, dass das vielfältige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Vereinen, Kirchen und Institutionen unverzichtbar sei „für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir auch das Ehrenamt stärken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen von Bürokratie entlasten.“ Ein Hebel dazu liege im Steuerrecht. „Hier werden wir verschiedene Vorschriften verbessern“, so der Abgeordnete.

Er nannte als Beispiel die Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale. „Künftig sind Aufwandsentschädigungen bis zu einem Betrag in Höhe von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Zudem wird die Ehrenamtspauschale von derzeit 500 Euro auf 720 Euro erhöht. Das sind monatlich 60 Euro“, betont der Christdemokrat. Dadurch könne zum Beispiel im Amateursport der gesamte Bereich des Schiedsrichterwesens durch die Steuerfreiheit der Aufwandspauschale entlastet werden.

„Davon profitieren alle, die sich in bestimmter Weise für einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Organisation engagieren. Und dazu gehören Fußballtrainer und Übungsleiter genauso wie Ausbilder bei der Feuerwehr, Rettungssanitäter oder Chorleiter“, unterstreicht Rüddel, der ein Verfechter des Ehrenamtes ist. Im Blick auf Veränderungen für Stiftungen und Vereine nennt der Parlamentarier, dass für Sportvereine Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. „Diese Grenze wollen wir von bislang 35.000 Euro auf 45.000 Euro anheben“, so der Bundestagsabgeordnete.



Aber auch die Haftungsregeln werden zugunsten der Ehrenamtlichen geändert. Es dürfe nicht sein, dass jemand, der sich für eine Stiftung oder einen Verein ehrenamtlich einsetzt, wegen einer bloßen leichten Nachlässigkeit selbst haften soll. Zudem werde zukünftig bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern die Haftung der Ehrenamtlichen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Spürbare Verbesserungen soll es für Vereine auch dahingehend geben, dass sie angesparte Mittel flexibler verwenden können. Bisher müssen Gelder, die ein Verein erworben hat, bis zum Ende des Folgejahres verwendet werden.

„Da haben vor allem kleinere Vereine ein Problem, wenn sie, beispielsweise für den Bau ihres Vereinsheimes, mehr Spenden erwerben als zunächst benötigt. Wir wollen aber nicht, dass nur wegen des steuerlichen Drucks diese Mittel ausgegeben werden müssen. Deshalb haben wir uns jetzt entschlossen, die gesetzliche Pflicht zur Mittelverwendung um ein Jahr zu verlängern. Zudem vereinfachen wir den Umgang mit Geld im Bereich der Rücklagen. Auch dadurch wird die Finanzplanung der Vereine flexibler“, bekräftigt Erwin Rüddel.



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