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Nachricht vom 28.11.2012    

Das neue Notfall-Sanitätergesetz diskutiert

Zum Austausch über das neue Gesetz zur Ausbildung von Notfallsanitätern trafen die DRK-Rettungswachleiter und der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes die Abgeordneten aus Bund und Land. Da wurden auch kritische Anmerkungen laut.

MdB Erwin Rüddel (5.v.links) und MdL Dr. Peter Enders (7.v.links) diskutierten mit Wachenleitern des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen den Entwurf des neuen Notfallsanitätergesetzes. Foto: Reinhard Vanderfuhr

Altenkirchen. „Das neue Gesetz soll sich an Realitäten orientieren. Unter anderem bedeutet dies Qualifizierung mit fundierter Ausbildung und Praxis statt Theorie. In diesem Zusammenhang müssen auch Strukturen aufgebrochen werden, zwischen ambulant und stationär“, bekräftigte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel vor DRK-Wachenleitern und deren Stellvertretern aus dem Landkreis Altenkirchen.
Mit dabei waren Landtagsabgeordneter Dr. Peter Enders, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses und stellvertretender Kreisvorsitzender des DRK, sowie Stefan Schaefer, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst für die Region. Anlass des Treffens in der DRK-Rettungswache Altenkirchen war die vom Bundeskabinett beschlossene Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters.

Hintergrund und Ziel des neuen Gesetzes ist, dass die Bürger in medizinischen Notfällen Anspruch auf eine qualifizierte und flächendeckende Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik haben. Hierzu ist gut qualifiziertes Personal erforderlich. Der Bund regelt die Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten. Diese Berufsgruppe trägt neben den Notärztinnen und Notärzten die Verantwortung im Rettungsdienst. Ihre Qualifikation ist damit wesentliche Voraussetzung für eine fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Das insbesondere unter dem Aspekt der Lebensrettung.

Die Ausbildung zum Rettungsassistentenberuf erfolgt zur Zeit noch auf Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 1989. Dazu hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärt: „Das reicht vielfach nicht mehr, um den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst gerecht zu werden. Deswegen greifen wir mit der Novelle der Rettungsassistentenausbildung langjährige und berechtigte Forderungen auf und modernisieren das Gesetz grundlegend.“

Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind unter anderen die Verlängerung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, eine Modernisierung des Berufsbildes und die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Um diese Weiterentwicklung nach außen kenntlich zu machen, wird die neue Berufsbezeichnung der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt. Im Ausbildungsziel wird beschrieben, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, damit sie auch kritischen Einsatzsituationen gerecht werden können.



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Das neue Gesetz soll 2014 in Kraft treten. Die davon betroffenen Rettungsassistenten des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen nahmen ausführlich Stellung zur Gesetzesnovelle, hatten Fragen und sparten dabei auch nicht mit Kritik. So bewerteten die Anwesenden eine längere klinische Praktika in einer zukünftig dreijährigen Ausbildung als unbedingt erforderlich und positiv. „Wir fordern schon seit langem eine dreijährige Ausbildung“, hieß es.

Gleichzeitig, so ihre Forderung, müsse das neue Gesetz auch Aufstiegschancen öffnen. Zu durch das neue Gesetz anstehenden Ergänzungsprüfungen und Schulungen wurde festgehalten, dass Kosten für Nachschulungen nicht zu Lasten der jeweiligen Mitarbeiter führen dürften. Nach Ansicht der Rettungsassistenten des DRK Kreisverbandes Altenkirchen besteht noch einiger Klärungs- und Handlungsbedarf.

So stelle sich die Frage, wie diejenigen abgesichert sind, die den Aufstieg zum Notfallsanitäter nicht wollen. Zudem dürfe nicht sein, dass die Berechtigung die Berufsbezeichnung führen zu dürfen aberkannt werden kann, wenn aus irgendeinem Grund nachträglich die gesundheitliche Eignung verloren ginge. „Krankheit darf kein Grund für die Aberkennung der Berufsbezeichnung sein“, bekräftigten die Rettungsassistenten. „Wir haben ein hohes Leistungspotential bei den Rettungsassistenten im DRK Kreisverband Altenkirchen und das darf auch nicht an den Ländergrenzen enden“, betonte Dr. Peter Enders, der selbst als Notarzt die Situation genau kennt und damit einen speziellen Aspekt ansprach.

Rüddel freute sich über den konstruktiven Meinungsaustausch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. „Ich werde ihre Anmerkungen und Vorschläge nicht nur mit nach Berlin nehmen, sondern auch dort zur Sprache bringen und vertreten. Es wird sicher noch eine ganze Reihe von Änderungsanträgen geben und wie bereits gesagt soll sich das neue Gesetz an realen Grundlagen orientieren. Denn auch weiterhin muss eine adäquate notfallmedizinische Versorgung bei Notfallpatienten gewährleistet sein“, befand Erwin Rüddel.


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