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Nachricht vom 28.03.2013    

Stegskopf: Rund 1100 Hektar sollen unter Naturschutz

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte zur 3. Sitzung des Arbeitskreises "Naturschutz und Landespflege" zum Thema Truppenübungsplatz Daaden eingeladen. Die SGD Nord informierte zu Beginn darüber, das rund 1100 Hektar des Geländes zügig unter Naturschutz gestellt werden sollen.

Daaden. Auf Einladung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) trafen sich Vertreter von Naturschutzverbänden, der beteiligten Orts- und Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltungen, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), der Bundeswehr und der BImA im Lager Stegskopf am Mittwoch, 27. Februar.

Erklärtes Ziel des Arbeitskreises ist die gegenseitige Information über Belange des Naturschutzes auf dem Truppenübungsplatz. Während der langjährigen militärischen Nutzung entstand eine einzigartige und besonders schützenswerte Flora und Fauna auf dem Gelände. Der Naturschutz steht besonders seit der Bekanntgabe der Bundeswehr den Platz Mitte 2014 aufzugeben im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Der Konversionsbeauftragte der BImA für die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen, Claus Niebelschütz, begrüßte die rund 20 Teilnehmer und kündigte die Informationen über gemeinsame Schritte in Richtung zukünftiger Nutzung des Truppenübungsplatzes an.
„Der Bund ist weiter bestrebt, die Belange des Naturschutzes und eine moderate wirtschaftliche Nutzung des Platzes in Einklang zu bringen“, so Niebelschütz.

Zunächst informierte die SGD Nord über die Absicht, kurzfristig das formelle Verfahren einzuleiten, mit dem große Teile des Truppenübungsplatzes unter Naturschutz gestellt werden sollen. „Von den etwa 2000 Hektar des Truppenübungsplatzes beabsichtigten wir, die wertvollsten Flächen, rund 1.100 Hektar nun zügig unter Naturschutz zu stellen“, informierte Begoña Hermann, Vizepräsidentin der SGD Nord.
Nach der vorgestellten Planung wird der Kernbereich des Platzes mit den wertvollen, besonders schutzwürdigen Bereichen davon betroffen sein. Im Westen und auch im Osten haben sich bei genauerer Betrachtung Bereiche ergeben, die aus Sicht der SGD Nord nicht zwingend eine Unterschutzstellung benötigen.



„Nach der Vorstellung am heutigen Tage soll kurzfristig die präsentierte Abgrenzung im Rahmen eines Arbeitsgespräches zwischen der SGD Nord und den Naturschutzverbänden fachlich diskutiert werden, bevor das Anhörungsverfahren in die Wege geleitet wird“, informierte Vizepräsidentin Hermann über die weitere Vorgehensweise.

Der Bauschutzbereich des Siegerlandflugplatzes tangiert den östlichen Bereich des Platzes und wird insofern schon aus sachlichen Gründen nur in begrenztem Umfang sonstigen Nutzungsansprüchen zur Verfügung stehen können. „Wir werden daher ein renommiertes Büro beauftragen, ein naturschutzfachliches Gutachten zu erstellen, mit dem wir klären möchten, ob in den westlichen Teilen eine Windkraftnutzung möglich und zulässig ist“, kündigte Erhard Schaefer vom Bundesforst der BImA an.

Die BImA verkennt nicht, dass auch auf den nicht unter Schutz gestellten Teilen des Truppenübungsplatzes naturschutzfachliche Einschränkungen bestehen können. „Dennoch möchten wir das Windkraftpotential dieser Flächen kennen,“ so Schaefer weiter. Erst nach Vorlage dieses Gutachtens wird man in der Lage sein, Aussagen zu einer möglichen Windkraftnutzung in Teilen des Truppenübungsplatz zu treffen, heißt es in der Pressemitteilung der BImA.


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