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Nachricht vom 26.02.2014    

Umstrittene Gehaltserhöhung

Die 631 Abgeordneten des Deutschen Bundestags geben sich mehr Gehalt: Vergangenen Freitag (21.2.) hat das Parlament in Berlin eine Erhöhung der so genannten Diäten um zehn Prozent für seine Mitglieder beschlossen. In der Öffentlichkeit ist diese drastische Steigerung teilweise heftig kritisiert worden. Wir fragten die beiden heimischen Bundestagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und Erwin Rüddel (CDU) nach ihrer persönlichen Haltung.

Die Bundestagsabgeordneten haben sich eine zehnprozentige Gehaltserhöhung genehmigt. Sogar manche Spitzenpolitiker halten das für nicht gerechtfertigt. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Auf der Bundestags-Internetseite steht zum Thema Diäten:
„Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren.
Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2009 monatlich 7.668 Euro, ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 € und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 €.“


Mit dem jüngsten Beschluss in Berlin steigt die Abgeordneten-„Entschädigung“ ab Januar 2015 um weitere 830 Euro auf dann 9.082 Euro monatlich.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Meine Haltung zur Abstimmung: "Ich sehe die Diätenerhöhung nicht positiv. Ich finde, dass die Erhöhung nicht angebracht ist, weil auch die Menschen in Deutschland, die ebenfalls gute Arbeit leisten, in den vergangenen Jahren nicht eine vergleichbare Erhöhung bekommen haben, auch wenn sie sie verdient hätten. Ich finde auch den Zeitpunkt der Erhöhung falsch, weil die Abgeordneten der Großen Koalition noch nicht mal etwas geleistet haben. Gerade, wenn man bedenkt, dass die Debatte um die Mindestlöhne erst begonnen hat, fände ich es wichtig, erst für auskömmliche Löhne für alle zu sorgen, bevor man über Diätenerhöhungen nachdenkt und sie beschließt. Ich war in der Lage, wegen meines Mutterschutzes nicht über die Diätenerhöhung abstimmen zu müssen. Aber ich hätte, wie auch in der Vergangenheit mich auch diesmal in der Fraktion gegen die Diätenerhöhung eingesetzt. Ich hätte allerdings auch diesmal eine Mehrheitsentscheidung der Fraktion mit getragen, weil ich das umgekehrt auch dann erwarte, wenn ich die Mehrheitsmeinung vertrete, konnte mich diesmal aber nicht positionieren."

Erwin Rüddel
"Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben die Gesetzesvorlagen zur Abgeordnetenentschädigung und gegen die Bestechung von Abgeordneten gemeinsam eingebracht und gemeinsam beschlossen. Ich unterstütze diese Initiative. Die neuen Regelungen beinhalten zudem Einschnitte und Abschläge bei der Altersversorgung der Abgeordneten. Diesem Gesetzespaket habe ich im Bundestag zugestimmt.
Das monatliche Gehalt der Parlamentarier wird damit dem Einkommen von Bundesrichtern und von kommunalen Wahlbeamten angepasst. Damit sind wir der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk, Verwaltung und Wissenschaft gefolgt. Auch bei einer Anhörung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags haben Verfassungsexperten diese Neuregelungen begrüßt. Für die weitere Zukunft ist festgelegt, dass sich die einkommensteuerpflichtigen Diäten der Abgeordneten an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren werden, d.h., sie werden künftig an den Nominallohnindex gekoppelt.
Neu geregelt wird die Altersversorgung: Ausgeschiedene Abgeordnete können künftig frühestens mit 63 Jahren eine Alterversorgung mit Abschlägen bekommen; bisher konnten sie diese mit 57 Jahren ohne Abschläge beanspruchen. Das Höchstniveau für die Altersbezüge sinkt von derzeit 67,5 Prozent auf 65 Prozent.
Zudem haben wir beschlossen, die Bestechung von Abgeordneten zu einem eigenen Straftatbestand zu machen. Wer als Mitglied des Bundestags oder eines Landtags besticht oder sich bestechen lässt, erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Alles in allem halte ich es mit Blick auf die Verantwortung für die gesamte Gesetzgebung des Bundes für angemessen, dass die Bezüge der Abgeordneten nunmehr an die eines Bundesrichters oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit – etwa dem Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt oder einem Landrat - angepasst werden. Zumal dies eigentlich bereits seit 1995, also seit beinahe 20 Jahren, im Abgeordnetengesetz so vorgesehen ist.
Denn wir brauchen im Parlament auch künftig Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationen und Kenntnissen, die möglichst unabhängig - und der Bedeutung dieses Verfassungsorgans entsprechend - ihr Mandat ausüben."
Holger Kern



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