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Nachricht vom 19.09.2008    

Vorsorge für den Ernstfall

Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stehen im Mittelpunkt eines Vortrages beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Ende des Monats in Altenkirchen.

Altenkirchen. So lange es einem gut geht, scheut man häufig die Auseinandersetzung mit einer jederzeit möglichen eintretenden Erkrankung. Selbst wenn der Körper „einen nicht im Stich“ lässt, kann durch einen schweren Unfall die Situation eintreten, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wie sollen Angehörige, Ärzte und Behörden damit umgehen? Mit einer vorsorglichen Willenserklärung kann man viele Dinge schon frühzeitig für den Ernstfall festlegen.

Am Dienstag, den 30. September, wird um 17.00 Uhr im DRK-Zentrum in Altenkirchen ein Vortrag angeboten, zu dem alle Interessierten eingeladen sind. In der Veranstaltung werden die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung vorgestellt und detailliert erklärt.



Unter derRufnummer 02681 800645 können Interessierte dem Leiter des DRK-Betreuungsvereins, Roland Günter, ihre Fragen stellen oder sich schon jetzt für die kommende Bildungsveranstaltung anmelden. Allgemeine Fragen zur gesetzlichen Betreuung können an diesem Abend ebenfalls gestellt werden.



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