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Nachricht vom 20.08.2015    

DGB warnt vor Verarmungsrisiko

DGB Koblenz: Mehr als 20 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Altenkirchen rutscht nach Job-Verlust direkt in Hartz IV. Das Verarmutsrisiko sei deutlich gestiegen, dies betreffe Beschäftigte aus bestimmten Branchen besonders.

Kreis Altenkirchen. Nur 77 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Altenkirchen, die 2014 den Job verloren, wurden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung betreut und finanziell unterstützt. Fast 23 Prozent waren demgegenüber nach Job-Verlust nach den Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. Absolut waren dies 2.913 Arbeitskräfte, die zu Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhielten, und 857, die bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten.

"Diese Fakten zeigen, dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger kürzer ist, als vielfach angenommen und die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung nicht länger übersehen werden können," so die Geschäftsführerin der DGB Region Koblenz Gabi Weber.

Hartz IV dürfe keinesfalls immer mit Langzeitarbeitslosigkeit gleichgesetzt werden, denn auch bei vorheriger Beitragszahlung sei das Verarmungsrisiko zu Beginn der Arbeitslosigkeit sehr hoch. Dies gefährde die Legitimation der beitragsbezogenen
Arbeitslosenversicherung.

Viele haben zwar gearbeitet und auch ein ganzes Jahr Beiträge zur Versicherung gezahlt, aber dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre (der sog. gesetzlichen Rahmenfrist) schaffen können, weil sie befristet oder unstetig beschäftigt waren. Sie haben gearbeitet und Beiträge gezahlt – wenn auch nicht lange genug – und gehen bei der Versicherung finanziell leer aus. Bei relativ kurzen Beitragszeiten oder bei Nichteinhaltung der Rahmenfrist von nur zwei Jahren konnte noch kein Versicherungsschutz aufgebaut werden. Beitragszahlungen, die länger zurückliegen, werden hier nicht berücksichtigt.

Die negativen Folgen zeigen sich insbesondere bei prekär Beschäftigten und Leiharbeitskräften. So erhalten nur 64 Prozent der Leiharbeitskräfte im Landkreis Altenkirchen bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld und 36 Prozent sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen. In keiner anderen Branche des Landkreises ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so hoch und die Chance auf finanzielle
Unterstützung der Arbeitslosenversicherung so gering wie im Verleihgewerbe, schreibt Weber. Heuern und Feuern sei immer noch im Verleihgewerbe an der Tagesordnung. Im Gastgewerbe ist das Hartz-IV- und Verarmungsrisiko gleichfalls sehr hoch und nur wenig geringer als in der Verleihbranche: Hier mussten 2014 rund 35 Prozent bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mit den niedrigen Fürsorgeleistungen des Hartz-IV-Systems über die Runden kommen und lediglich 65 Prozent wurden unmittelbar nach Job-Verlust von der Arbeitslosenversicherung betreut.



Der DGB setzt sich dafür ein, dass vormalig Beschäftigte nicht so schnell auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder verbessert wird. Dies würde auch den kommunalen Haushalt entlasten, da die anteiligen kommunalen Aufwendungen für das Hartz-IV-System vermindert werden könnten.

Der DGB fordert, die gesetzliche Rahmenfrist innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, von derzeit zwei Jahren wieder auf drei Jahre zu erweitern – wie dies bereits bis Februar 2006 galt. Der DGB appelliert an die Politik, die Augen vor dieser problematischen Entwicklung nicht länger zu verschließen und sich für diese im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung einzusetzen. Der Gesetzentwurf
dürfe nicht länger im parlamentarischen Verfahren feststecken.



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