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Nachricht vom 22.11.2015    

Augen auf beim Kerzen- oder Lichterkauf

Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit für Kerzen und festlichen Lichterschmuck. Das hat Tradition und gehört dazu. Aber jedes Jahr gehören auch Unglücke und Brände ins vorweihnachtliche Geschehen, die auf unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Produkte zurückzuführen sind.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Wenn die Tage kürzer werden und Weihnachten naht, dann ist es Zeit für Adventskränze, Gestecke, Kerzen, Lichterketten oder dekorative Leuchtmittel. Damit die vorweihnachtliche Freude nicht brandgefährlich wird, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum sicheren Kauf und Gebrauch von Adventsdekoration.

Kerzen sollten auf einer nicht entflammbaren Unterlage stehen, nicht bis ganz nach unten abbrennen, sondern rechtzeitig ausgetauscht werden, nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person brennen und vor Zugluft geschützt sein, einen ausreichenden Abstand zu entflammbaren Gegenständen haben.

Vorsicht ist bei Metallstiften im Wachs des Kerzenfußes geboten. Denn sie können das flüssige Wachs in den Kranz oder das Gesteck transportieren. Verwenden Sie deshalb lieber Kerzenhalter oder -teller, die die Kerze nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen lassen. Eine Alternative sind sogenannte „Sichere Kerzen“.

Wer Adventskränze oder Gestecke mit Kerzen gewerbsmäßig herstellt und verkauft, muss die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten. Das fordert, dass Kerzen nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen müssen. Zudem soll die Ware so beschaffen sein, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährdet wird.



Auch beim Kauf von Lichterketten und dekorativen Leuchtmitteln gibt es Einiges zu beachten. Diese Waren müssen das CE-Zeichen tragen. Die Kennzeichnung wird von europäischen Richtlinien vorgeschrieben. Ein zusätzliches GS-Kennzeichen ("geprüfte Sicherheit") auf dem Produkt ist von Vorteil. Die Verpackung oder das Produkt müssen mit Namen und Adresse des Herstellers oder des Importeurs gekennzeichnet sein. Eine Benutzerinformation mit Verwendungshinweisen und Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache muss beiliegen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständigen Abteilungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wenden:
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Telefon 0261/120-0



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