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Nachricht vom 05.05.2016    

Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?

Die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommen nach Altenkirchen und Betzdorf und geben Tipps zur richtigen Dämmung der Außenwände eines Hauses. Eine Anmeldung für ein persönliches Gespräch wird empfohlen.

Altenkirchen/Betzdorf. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können - also zum Luftaustausch im Haus beitragen - ist schlichtweg falsch.

Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie weiches Holz, hartes Holz ist dichter. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie man mit einer Wärmedämmung einsparen kann und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.



Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 1. Juni, 14 bis 18.30 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Mittwoch, 25. Mai, von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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