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Nachricht vom 22.07.2016    

Drama Türkei – Trifft es die Urlauber der Region?

Für den Urlaub mit der Familie wird gespart und alle freuen sich auf die Reise. Die Türkei, beliebtes Urlaubsland der Deutschen, vor allem die Region rund um Antalya, steht bei vielen Familien hoch im Kurs. Wie geht es nach den dramatischen Entwicklungen im Land am Bosporus für die Urlauber die dort sind oder demnächst fliegen wollen weiter?

Stürmische Zeiten für die Türkei.

Altenkirchen. Fast stündlich kommen Nachrichten aus dem Land am Bosporus, die Anlass zur Sorge geben. Ein Land, das eigentlich den Weg nach Europa antreten will und von der amtierenden Bundesregierung hofiert wird. Jetzt, nach den jüngsten Ereignissen, mag man zweifeln, ob es noch auf dem Boden einer demokratischen Ordnung steht. Oder eher den Weg einer Erdogan-Diktatur beschreitet. Mit der Aufkündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verhängung des Ausnahmezustandes sieht die Stabilität in der Türkei nicht gerade positiv aus.

Es gibt eine Vorwarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen in die Türkei, da geht es vor allem um Sicherheitshinweise. Sie wurde am 21. Juli abends veröffentlicht. Es ist keine offizielle Reisewarnung, die zu einer Stornierung oder kostenlosen Umbuchung berechtigt.
Hans Nussbaum, vom First-Reisebüro in Altenkirchen, machte im Gespräch mit dem AK-Kurier deutlich, wo die Unterschiede zwischen den offiziellen Reisewarnungen und den allgemeinen Hinweisen der Behörden liegen.

"Sicherheitshinweise und sogenannte Reise-Vorwarnungen des Auswärtigen Amtes (AA) berechtigten nicht zum kostenlosen Storno oder kostenlosen Umbuchungen“, sagt der Reisexperte. Man habe zwar viele Anfragen zum Thema Umbuchungen, aber bislang noch keine Stornierung. „"eiserücktritte gibt es bislang noch nicht, sie sind auch aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage kostenpflichtig“, erklärte Nussbaum. Das bedeutet im Klartext: wer mit seiner Familie einen Türkei-Urlaub im August gebucht hat, Abflugdatum 27. Juli (Beispiel), kann nicht stornieren oder umbuchen ohne Gebühren. Die sind relativ hoch und Alternativen derzeit kaum vorhanden. Gibt das AA eine offizielle Reisewarnung heraus, sie besteht derzeit nur für die Grenzregionen der Türkei zu Syrien und dem Irak und betrifft bestimmte Provinzen, sieht das anders aus. Dann haben Reisende das Recht des Rücktritts und bekommen ihr Geld zurück.

Nussbaum steht mit den Urlaubern die bei ihm gebucht haben in ständiger Verbindung. Sie halten sich überwiegend in der Ferienregion Antalya auf. "Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Negativmeldungen unserer Urlauber vor Ort, es gebe keine Einschränkungen und vom Putsch und den Säuberungswellen der Regierung sei in den Urlaubsorten nichts zu bemerken“, sagte der Reisebüroinhaber. Sorge bereite die gegenwärtige Entwicklung im Land auf jeden Fall, die Buchungen Türkei seien eingebrochen. Nussbaum macht auf einen Sachverhalt aufmerksam, den vielleicht viele Urlaubsreisende nicht wissen. „Wir kümmern uns um unsere Kunden, die hier bei uns in Altenkirchen ihren Urlaub gebucht haben, aber wir können und dürfen keine Kunden betreuen, die jetzt vor einem Scherbenhaufen der Online-Anbieter stehen, die in der Insolvenz stecken".

Sicherheitswarnungen:
Das Auswärtige Amt empfiehlt immer und überall Ausweisdokumente mitzuführen, und sich laufend über die Sicherheitslage in den Hotels, Pensionen oder beim Reiseveranstalter zu informieren. Menschenansammlungen und die besondere touristischen Attraktion sollten nicht besucht werden. Auch sollten öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt genutzt werden. Bei Ausflugsfahrten über Land rät das AA zu besonderer Vorsicht. Der Berg Ararat, beliebtes Touristenziel, kann nicht besucht werden (Wurde Sperrgebiet). Ausgangssperren, die jetzt im Rahmen des Ausnahmezustandes jederzeit und überall verhängt werden, müssen auch die deutschen Touristen unbedingt befolgen. Wer als Deutscher länger einen Aufenthalt in der Türkei plant, sollte sich unbedingt registrieren lassen. Jederzeit gibt es unter www. auswaertiges-amt.de die aktuellen Informationen. (hws)



Kommentar
Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für alle Menschen, sie ist nicht mal gerade nach Belieben austauschbar oder für Machthaber, die eine Diktatur anstreben, aufkündbar. Das gilt übrigens auch für die UN-Menschrechtskonvention. Die „Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms„, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wurde bereits im Jahr 1950 vom Europarat verabschiedet und ist drei Jahre später, am 3. September 1953, in Kraft getreten. Die Türkei trat diesem Grundrechteschutz bei. Es gilt übrigens für Frauen und Männer, für alle Menschen unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit. Menschenrechte sind nicht teilbar. Es war und ist die Vorrausetzung für die Betrittsverhandlungen der Türkei und der EU.

Das müsste eigentlich auch Erdogan wissen, der sich jetzt auf Artikel 15 der EU-Menschenrechtskonvention beruft. Bundeskanzlerin Merkel und ihre derzeit amtierenden Minister schweigen dazu, die EU duckt sich da gerade auch weg, geht es ja um viele tausend Flüchtlinge, die in Türkei festsitzen und möglichst nicht nach Europa sollen. Da schweigt man lieber und hetzt von einem Gipfel zum nächsten und trifft keine Entscheidungen. Wäre aber ja für die Bürger/innen Europas hilfreich.

Der Militärputsch vom 15. Juli - inszeniert oder echt - das werden die nächsten Wochen ans Licht bringen, muss von allen Demokratien dieser Welt, auch von der Bürgerschaft verurteilt werden.

Als Urlaubsland ist die Türkei sehr beliebt, nicht nur bei den Deutschen. Was dort jetzt geschieht sollte zum Nachdenken anregen. Da geht es um mehr als nur um einen schönen Urlaub, um den Wirtschaftsfaktor Tourismus in beiden Ländern, da geht es auch um Menschenrechte und die Installation einer allmächtigen Diktatur und die Glaubwürdigkeit einer Politik hierzulande, die gerade ihre Glaubwürdigkeit verspielt, da sie keine Antworten liefert oder Konsequenzen ankündigt. Helga Wienand-Schmidt




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