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Nachricht vom 20.01.2017    

Mindestlohn: Fünf Prozent mehr Gastro-Jobs im Kreis Altenkirchen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Mittelrhein teilt mit, dass die neue Mindestlohngrenze bei 8.84 Euro liegt, darunter geht nichts mehr. Sie empfiehlt allen Beschäftigten den Januar-Lohn-Check zu machen. Es dürfen keine "Null-Tarif-Überstunden" auf der Abrechnung stehen. Nach zwei Jahren Mindestlohn gibt es fünf Prozent mehr Gastro-Jobs im Landkreis.

Der „8,84-Euro-Zehner“ – als neuer „Mindestlohn-Schein“: Der unterste Lohnsockel liegt jetzt bei 8,84 Euro pro Stunde. Geht es nach dem Willen der Gewerkschaft NGG, dann soll der gesetzliche Mindestlohn aber schon bald auf 10 Euro steigen. Montage: NGG/Tobias Seifert

Kreis Altenkirchen. Ein „Cent-Lohn-Plus“ quer durch alle Jobs und Branchen, das einer Vollzeitkraft unterm Strich aber weit über 50 Euro pro Monat bringt. Egal, ob Küchenhilfe oder Verkäuferin im Backshop: Wer im Landkreis Altenkirchen vom Chef nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, verdient im Januar mehr Geld – und zwar 34 Cent pro Stunde. „Genau zwei Jahre gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Und jetzt ist er zum ersten Mal geklettert – auf 8,84 Euro“, sagt Roland Henn von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Die NGG Mittelrhein ruft alle Mindestlohn-Beschäftigten im Kreis Altenkirchen auf, einen
„Januar-Lohn-Check“ zu machen. „Sobald die Lohnabrechnung vorliegt, sollte jeder seinen
Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Die tatsächlich geleisteten Stunden und das Geld müssen dabei am Ende passen“, so Henn. Der NGG-Geschäftsführer warnt zudem vor
„Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“: „Es ist eine beliebte Chef-Masche, die Menschen
länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ist illegal.“

Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“ spricht keiner mehr, so die NGG Mittelrhein. „Auch
Arbeitgeber, die vor dem gesetzlichen Mindestlohn als ‚Job-Killer‘ und ‚Konjunktur-Bremse‘
gewarnt haben, sind in der Realität angekommen und kleinlaut geworden. Der absolute
‚Pflichtlohn für den Chef‘ ist auch von den Arbeitgebern akzeptiert. Mehr noch: Er hat sich bewährt und dazu beigetragen, die ruinöse Dumpinglohnspirale nach unten zu stoppen“, sagt Roland Henn.

Als Zwei-Jahres-Bilanz zum Mindestlohn hat die NGG jetzt eine Beschäftigungsanalyse
vorgelegt. Dazu hat das Pestel-Institut in Hannover Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der Gewerkschaft untersucht. Im Fokus dabei steht auch die Job-Entwicklung im Kreis Altenkirchen. Ein Ergebnis: Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind mehr reguläre Arbeitsplätze entstanden. Mitte vergangenen Jahres waren im Kreis Altenkirchen rund 36.200 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt – 3,5 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab.



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Gerade Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten im Kreis Altenkirchen haben, so die
NGG Mittelrhein, in der Mindestlohn-Phase mehr Personal eingestellt: Hier arbeiteten vor einem halben Jahr rund 630 Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Job. Im Vergleich zu 2014 macht das ein Plus von fünf Prozent.

Die NGG Mittelrhein hatte sich für den gesetzlichen Mindestlohn stark gemacht. Der
Gewerkschaft ging es dabei insbesondere auch um die Situation der Frauen. „Denn viele von
ihnen wurden mit Niedrigstlöhnen abgespeist. Jetzt profitieren gerade sie von einem steigenden Mindestlohn“, sagt Roland Henn. So seien im Landkreis derzeit rund 120 Frauen weniger arbeitslos gemeldet als bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zwei Jahren.

Doch für Roland Henn ist beim Mindestlohn noch „deutlich Luft nach oben“. Der NGG-
Geschäftsführer spricht sich für eine rasche Anhebung des untersten Lohnsockels aus: „Wir
müssen Richtung 10 Euro pro Stunde – und dann weiter. Da werden wir dranbleiben. Denn
alles unter einem Stundenlohn von 11,50 Euro ist Niedriglohnbereich. Und der bedeutet später Altersarmut.“



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