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Nachricht vom 16.02.2017    

Rund 7,8 Millionen Euro Fördermittel flossen in den Landkreis Altenkirchen

Im vergangenen Jahr sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 7,8 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

Neubau der Transportleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen im Holperbachtal. Foto: SGD Nord

Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem der Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen, sowie weitere Wasserversorgungsanlagen in den Verbandsgemeinden Wissen, Altenkirchen, Betzdorf und Kirchen. In den Bau der neuen Wasserleitung floss ein Hauptanteil, diese Baumaßnahme wird im Frühjahr an der Sieg bei Pirzenthal fortgesetzt (der AK-Kurier berichtete mehrfach).

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Zudem hat die SGD Nord die Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung in der Verbandsgemeinde Altenkirchen, insbesondere die Sanierung der Gruppenkläranlage Altenkirchen unterstützt, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann in der Pressemitteilung.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.



Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.



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