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Nachricht vom 13.06.2009    

Bei Kinder-Tagesbetreuung gut aufgestellt

Der Kreis Altenkirchen ist bei der Kinder-Tagesbetreuung gut aufgestellt: Das Angebot für unter Dreijährige übersteigt die Nachfrage nämlich deutlich. Dies ist eine gute Nachricht angesichts der Gesetzesänderungen, die ab 1. August 2010 ins Haus stehen. Ab dann nämlich besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendenet zweiten Lebensjahr und Beitragsfreiheit.

Kreis Altenkirchen. Ob Kindertagesstätten oder Kindertagespflege -der Landkreis Altenkirchen ist in der Kindertagesbetreuung gut aufgestellt. Die Bedarfsplanung erfolgt vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen im kommenden Jahr: Ab 1. August 2010 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und Beitragsfreiheit. Der Kreis ist darauf vorbereitet, und will das Betreuungsangebot weiter ausbauen. Eine weitere Säule der Kindertagesbetreuung sind qualifizierte und geeignete Tagesmütter.
Ab dem 1. August 2010 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Der Landkreis Altenkirchen ist auf diese Änderung im rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten-Gesetz vorbreitet. Die Kindertages-Betreuung ist kreisweit auf einem guten Stand. Ziel ist es, sie weiter auszubauen. Landrat Michael Lieber hat bei seinem Amtsantritt im September 2006 die Familienpolitik in den Vordergrund gestellt. "Die verlässliche Unterstützung aller Kinder, die in den Kreis Altenkirchen hinein wachsen und die Unterstützung für deren Eltern und Familien, ist eine zentrale Säule der Familienpolitik unseres Landkreises", sagt der Landrat. Seit 2006 ist die Zahl der Plätze für unter Dreijährige in den insgesamt 78 Kindertagesstätten im Landkreis Altenkirchen stark angestiegen. 2006 standen für Kinder unter drei Jahren 282 Plätze zur Verfügung - 2008 waren es 504. Von diesen 504 Plätzen sind derzeit 302 belegt. Das bedeutet: Das kreisweite Angebot an Plätzen von unter Dreijährigen übersteigt die tatsächliche Nachfrage. Ein Grund hierfür sind die intakten Familienstrukturen im Landkreis Altenkirchen. Zum einen entscheiden sich Mütter häufiger bewusst dafür, ihre Kleinkinder zu Hause zu betreuen, und zum anderen stehen Großeltern zur Betreuung der Kleinkinder eher bereit, als dies in städtischen Gebieten der Fall ist. Dennoch ist der Landkreis Altenkirchen bestrebt, mit Blick auf den Stichtag 1. August kommenden Jahres, das Platzangebot in den Kindertagesstätten weiter auszubauen. Denn mit dem Rechtsanspruch ist mit einem Anstieg der Nachfrage zu rechnen. Außerdem tritt am 1. August 2010 eine weitere Neuerung in Kraft: Der Besuch eines Kindergartens in Rheinland-Pfalz ist dann für Kinder ab zwei Jahren beitragsfrei. Auch durch diese Änderung im Kindertagesstätten-Gesetz ist mit einem Anstieg der Nachfrage zu rechnen. Der Stichtag 1. August 2010 stellt die Bedarfsplanung vor eine Herausforderung: Denn zum einen muss es genügend Plätze in den Kindertagesstätten geben, um die Rechtsansprüche einlösen zu können, zum anderen müssen aber auch, aus Kostengründen, Leerstände in den Einrichtungen vermieden werden. So bleibt der Ausbau für die Kreisverwaltung eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Planungen werden im ständigen Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Kreis vorgenommen und aktualisiert. "Der Ausbau der Kinderbetreuung, ohne dabei Einbußen unserer hohen pädagogischen Qualität hinnehmen zu müssen, wird uns auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen", betont Landrat Lieber. Der Landkreis Altenkirchen ist in der Kindertagesbetreuung gut aufgestellt, zumal er ein breites Spektrum an Betreuungsangeboten bereithält, das sich an den Bedürfnissen der Eltern und Familien orientiert. So ist neben den Kindertagesstätten die Kindertagespflege eine gleichrangige Säule der Kindertagesbetreuung. Sie deckt zum einem die Randzeiten der institutionellen Betreuung in den Kindertages-Stätten ab, verfolgt aber zum anderen auch einen eigenständigen Bildungsauftrag. Lieber hebt die Bedeutung der Kindertagespflege, die im Regelfall von Tagesmüttern erbracht wird, hervor: "Kinder brauchen eine liebevolle wertschätzende Atmosphäre und stabile Beziehungsangebote zu erwachsenen Bezugspersonen." Deshalb lege der Landkreis Altenkirchen auch großen Wert auf die Qualität der Tagesmütter. Das Jugendamt überprüft die Eignung von Bewerbern, dass Familienbüro ist für die entsprechende Qualifikation und Ausbildung zuständig. Ideal sind natürlich Bewerber mit einem pädagogischen Hintergrund, wie Erzieher(innen), Sozialpädagogen(innen), Sozialarbeiter(innen). Die Ausbildung umfasst 160 Unterrichtsstunden und dauert ein halbes Jahr. Bildungsträger sind die Volkshochschule im Landkreis Altenkirchen und das katholische Bildungswerk Marienthal. Auf dem Lehrplan stehen Themen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Förderung des Kindes, Gestaltung des Alltags, Umgang mit Spielen, Büchern, Medien etc.. Die Voraussetzungen für potenzielle Tagesmütter oder Tagesväter sind gesetzlich geregelt: Jede oder jeder, die/der Kinder außerhalb ihrer/seiner Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, braucht eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eltern im Landkreis Altenkirchen, die sich bei der Suche nach einer Tagesmutter an die „Kindertagespflegebörse“ im Jugendamt wenden, können sicher sein, dass sie eine geeignete und ausgebildete Tagesmutter mit Zertifikat und Pflegeerlaubnis vermittelt bekommen. Der Bund plant noch in diesem Jahr die Einführung eines "Gütesiegels" zur Qualität in der Kindertagespflege, wobei im Kreis Altenkirchen die Standards, die bundesweit eingeführt werden sollen, schon lange Praxis sind. Zurzeit gibt es im Landkreis Altenkirchen 137 zertifizierte Tagesmütter. Die Ausbildungskurse werden kontinuierlich weiter geführt. Die Vermittlung in der Kindertagespflege erfolgt durch ein persönliches Beratungsgespräch des Jugendamtes mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten. In diesem Gespräch werden auch Möglichkeiten der finanziellen Förderung erörtert. Denn die Klienten können, je nach Einkommen, Zuschüsse für die Kosten der Kindertagespflege beantragen. Das Jugendamt bleibt stetiger Ansprechpartner für die Tagesmütter und die Eltern, die diese Dienstleistung im Rahmen der Kindertagesbetreuung des Landkreises Altenkirchen in Anspruch nehmen.



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