| Nachricht vom 04.03.2010 |
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Gesundheit: Kreis-Jusos kritisieren Union |
| Über die Gesundheitsversorgung im Kreis Altenkirchen haben die Jusos im Kreis bei ihren jüngsten Treffen diskutiert. Harsche Kritik wurde dabei an den Äußerungen der beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Dr. Peter Enders geübt. |
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Altenkirchen. Die Jusos im Kreis haben sich bei ihrem jüngsten Treffen erneut mit dem Thema der Gesundheitsversorgung im Kreis Altenkirchen beschäftigt. Dabei wurde das Vorgehen der CDU im Kreis stark kritisiert. Die Jusos finden die Polemik, insbesondere der beiden Landtagsabgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Dr. Peter Enders, unverantwortlich und fordern die beiden Politiker auf, ihre "Scheinheiligkeit" bei diesem Thema abzulegen. Rosenbauer hat beim Thema Krankenhäuser nach Meinung der Jusos ein gefährliches Doppelspiel gewählt. Einerseits baue er als Geschäftsführer des größten Krankenhausverbundes in Südwestfalen seine Standorte aus und greife damit in den "Markt" der medizinischen Versorgung im Kreis Altenkirchen ein, andererseits wolle er den "barmherzigen Samariter" für Krankenhäuser im Kreis Altenkirchen spielen. Die Jungen Sozialdemokraten waren sich einig, dass man bei Rosenbauer nie wisse, in welcher Funktion er nun rede - als Geschäftsführer der Diakonie im Kreis Siegen-Wittgenstein, als CDU-Generalsekretär in Rheinland-Pfalz oder als CDU-Kreisvorsitzender.
Auch die Behauptung von Enders, Mainz stehe in der Verantwortung bei der Entscheidung über die Notarztstandorte, ist nach Meinung der Jusos "irreführend". Fakt sei, dass über die Notarztstandorte in der Region der Verantwortliche in Montabaur sitze - Landrat Achim Schwickert (CDU). Dieser müsse als Behördenleiter für den hiesigen Rettungsdienstbereich mit den Kostenträgern (DRK etc.) eine Vereinbarung herstellen. In diesem Rahmen sei er auch verantwortlich für die Verhandlungen um die Bezahlung der Notärzte. Vielleicht könnten die beiden CDU-Abgeordneten ihren - doch sicher vorhandenen - guten Einfluss einmal auf ihren Parteifreund wirken lassen und ihn auffordern, die gesamte Region und nicht nur seinen eigenen Landkreis im Blickfeld zu haben.
Das eigentliche Problem, der drohende Fachkräftemangel im Medizinbereich und der ärztlichen Versorgung, ist nach Ansicht der jungen Sozialdemokraten zu wenig zur Sprache gekommen. Statt "mit falschen Parolen" die Bevölkerung zu verunsichern, fordern die Jungen Sozialdemokraten die CDU-Verantwortlichen auf, zur Sachlichkeit bei diesem sensiblen Thema zurückzukehren. Alles andere ist nach Ansicht der Jusos Wahlkampf mit Ängsten der Bevölkerung. |
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2 Kommentare
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Zunächst einmal muss man festhalten, dass laut Landesrettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz bei einer Nichteinigung zunächst einmal die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier zuständig ist. Ebenso muss man festhalten, dass es weder im Landesrettungsdienstplan noch im Landesrettungsdienstgesetz konkrete Vorgaben bezüglich der Vorhaltung von Notärzten gibt. Ebensowenig gibt es eine Hilfeleistungsfrist für das Eintreffen eines Notarztes an der Einsatzstelle. Das sind nunmal die Fakten, ob es uns gefällt oder nicht. Weder die Aufsichtsbehörde in der Kreisverwaltung in Montabaur noch das Ministerium in Mainz können die Erhaltung eines Notarztstandortes erzwingen, dazu fehlen ganz einfach die gesetzlichen Grundlagen. Möchte man den Notarztstandort Wissen erhalten, so ist man auf den guten Willen der Beteiligten angewiesen, den sollte man sich aber nicht dadurch verscherzen, dass man großes öffentliches Geschrei anstimmt und Schuldzuweisungen an die eine oder andere Adresse vornimmt.
#2 von Lothar Schmitz, am 07.03.2010 um 21:59 Uhr
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Die Kreis – Jusos sollten sich einmal das Landes – Rettungsdienstgesetz durchlesen bevor sie einen solchen polemischen Rundumschlag durchführen. Auch die beiden SPD Abgeordneten sind dazu gefordert sich für eine funktionsfähige Notarztversorgung im Kreise Altenkirchen einzusetzen. Es ist bekannt, dass der Landrat in Montabaur die Entscheidung zur Reduzierung der Notarztstandorte fällen soll, im Streitfall ist aber die Landesregierung zuständig. Sie ist jetzt gefordert, denn die Zeit drängt. Der Streitfall längst eingetreten, wenn der Landrat in Montabaur verlauten lässt, er sei gewillt, im Interesse des Landkreises Altenkirchen zu entscheiden, der DRK-Landesverband als Verband der Kostenträger aber offensichtlich die Reduzierung der Notarztstandorte will, ist es an der Zeit, offiziell festzustellen, dass eine Einigung nicht erreicht wird. In diesem Fall liegt die Entscheidungsgewalt laut Landes-Rettungsdienstgesetz beim zuständigen Ministerium. Das Innenministerium muss daher mit einem Machtwort, diese unsägliche Diskussion dergestalt beenden, dass alle Notarztstandorte im Kreis unverändert bestehen bleiben und auch diese eine entsprechende Vergütung wie in der Pfalz bekommen.
#1 von Horst Rolland, 57537 Wissen, am 05.03.2010 um 09:47 Uhr
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