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Flexibilität beim Erosionsschutz berücksichtigt

Beim Ersosionschutz sei die Flexibilität für die Landwirtschaft berücksichtigt worden. Das sagt Landtagsabgeordneter Thorsten Wehner, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtags. Wehner bezieht sich debei auf die Eingung des Landes mit den Bauernverbänden.
Region. Thorsten Wehner, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, begrüßt die Einigung des Landes mit den Bauernverbänden zum Erosionsschutz. Mit einer neuen Landesverordnung muss zum 1. Juli nach EU-Vorgaben Erosion auf potenziell gefährdeten Flächen durch geeignete Bewirtschaftung vermieden werden.
Der Erosionsschutz ist im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik nach Cross Compliance vorgegeben und wird in Deutschland im Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz geregelt. Bisher galt bezüglich der Erosionsgefährdung eine Übergangsregelung. Danach waren die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen verpflichtet, 40 Prozent ihrer Ackerflächen vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Februar nicht zu pflügen. Das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht war nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig. Diese Übergangsregelung wird nun ab 1. Juli in eine endgültige Regelung überführt, wonach Erosionsschutz durch solche Maßnahmen betrieben werden muss, die sich am Grad der potenziellen Erosionsgefährdung orientieren.
Wehner hatte bereits im Frühjahr dafür plädiert, bei der Einführung des Erosionskatasters Flexibilität zugunsten der Landwirtschaft zu berücksichtigen. "Standardisierte Lösungen und Rezepte für alle Landwirte und Flächen können in einem Land mit Flachland- und Mittelgebirgslandschaften nicht zielführend sein", so Wehner.
Die Landesverordnung wird nun abweichende Anforderungen definieren, soweit diese einen vergleichbaren Erosionsschutz gewährleisten. Dazu zählen Sommergetreide, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln. "Gerade früh gesäte Sommergetreidearten weisen schon zeitig eine gute Bodenbedeckung auf und können damit auch einen ausreichenden Erosionsschutz gewährleisten", so der SPD-Politiker.
Wehner dankte Minister Hering, diese flexible Lösung in die Verordnung aufzunehmen. "Somit wird weiterhin die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und ein optimaler Bodenschutz gewährleistet."

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