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Nachricht vom 06.09.2010    

Lange Wartezeiten bei der Arbeitsagentur vermeiden

Am ersten Werktag des Monats ist in der Arbeitsagentur "Großkampftag". Lange Wartezeiten lassen sich aber leicht vermeiden. Das sagt die Arbeitsagentur in einer Presseerklärung.

Region. Vor dem Empfang der Agentur für Arbeit stehen die Besucher Schlange; nebenan in der Wartezone preisen sich jene glücklich, die einen Stuhl erwischt haben. Wer sich umschaut, blickt in einige gelangweilte und in viele ungeduldige Gesichter. Die Ersten fangen an zu murren - schließlich ist es ohnehin keine Freude, hier zu sein. Denn die meisten der Wartenden sind gekommen, um sich arbeitslos zu melden. "Leider tun das alle am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit", bedauert Sibille Burkhardt, die stellvertretende Leiterin der Eingangszone in der Arbeitsagentur und betont: "Alle gleichzeitig, das muss nicht sein!" Schließlich habe man sich bei der Reform der Agenturen vor fünf Jahren fest vorgenommen, lange Warteschlangen auf den Fluren der Behörde zu vermeiden. Darauf sind auch die Vorgaben abgestellt, an die sich die Kunden der Agentur halten müssen, um später reibungslos ihr Arbeitslosengeld zu bekommen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich jeder, der eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, sofort bei der Arbeitsagentur melden muss. Wer befristetet eingestellt ist, muss sich spätestens drei Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages bei der Agentur melden. Dort wird er fortan als "arbeitssuchend" geführt. So sollen die Chancen erhöht werden, dass der Betreffende eine Anschlussbeschäftigung findet, bevor er überhaupt arbeitslos wird. Diese erste "Meldung" kann ganz unkompliziert per Telefon oder über die Jobbörse auf der Internetseite der Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) abgegeben werden. Anders ist das bei der eigentlichen Arbeitslosmeldung. Da ist persönliche Vorsprache Pflicht - was regelmäßig zu besagten Staus führt. Allerdings sind die völlig unnötig, betont Sibille Burkhardt. Vorschrift sei es zwar, dass man sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden müsse - tatsächlich sei dies aber in den letzten drei Monaten vor Eintritt der Kündigung auch an jedem anderen Tag möglich. Wer erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur vorspricht, muss allerdings mit Nachteilen rechnen, denn das Arbeitslosengeld kann frühestens ab dem Tag der persönlichen Meldung gewährt werden.
Natürlich weiß auch Burkhardt, dass der Gang zu der Behörde vielen Menschen schwer fällt, weil er zwangsläufig mit einer unangenehmen Lebenssituation verknüpft ist. "Wer diese oft schmerzliche Pflicht wenigstens etwas entspannter gestalten will, der sollte lieber einige Zeit vor dem tatsächlichen Eintritt der Arbeitslosigkeit vorbei kommen - am besten morgens früh oder am Nachmittag", rät Burkhardt. Davon hätten dann alle etwas: Die Kunden erledigen ihren ersten Besuch in der Agentur entspannter und ohne lästige Wartezeiten. Und die Mitarbeiter(innen) der Arbeitsagentur müssten dem Monatswechsel nicht mehr mit Grauen entgegen blicken. Übrigens: Der Arbeitgeber muss Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben oder deren Arbeitsvertrag ausläuft, für den Besuch bei der Arbeitsagentur freistellen.
Nähere Informationen: 01801/555 111 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz; Mobilnetz höchstens 42 Cent/Minute).



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