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Nachricht vom 18.12.2016
Politik
Bundesmittel für die Kommunen bestimmt
In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern die CDU-Abgeordneten aus Bund und Land die Weiterleitung der bereitgestellten Bundesmittel zu 100 Prozent an die Kommunen und Städte. Sie befürchten, dass das Land wieder die Gelder abgreift. Sie beziehen sich auf die jüngste Plenardebatte im Landtag.
Symbolfoto: AK-KurierKreisgebiet. „Dem Land fließen durch den Bund Mittel in Höhe von rund 48,3 Millionen Euro zur kommunalen Entlastung zu. Wir fordern, dass die Landesregierung die komplette Summe an die Kommunen weiterleitet und dass die Gelder in voller Höhe, zu jeweils 100 Prozent, eben auch im Landkreis Altenkirchen ankommen“, betonen der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel und die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Altenkirchen, Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach.

Die Abgeordneten reagieren damit auf die Beratungen zum Landesfinanzausgleichgesetz des Landes in der jüngsten Plenardebatte in Mainz. Wie die Landtagsabgeordneten mitteilen plant die Landesregierung derzeit lediglich Mittel in Höhe des Verbundsatzes, das entspricht 21 Prozent, weiterzuleiten. Der Rest soll im Landeshaushalt verbleiben. „Das geht gar nicht“, so die drei Unions-Politiker.

„Der Bund hat erklärt, dass die Kommunen aufgrund der garantierten kommunalen Selbstverwaltung handlungsfähig bleiben müssen und hat deshalb eine finanzielle Entlastung vorgesehen“, äußern Dr. Enders und Wäschenbach. „Deshalb ist das Land aufgefordert die Entlastung auch zu 100 Prozent an die Kommunen weiterzugeben. Es kann und darf nicht sein, dass man sich wiederholt aus diesem Bundestopf bedient und lediglich nur mehr übrig gebliebene Mittel den Kommunen zukommen lässt“, merkt Rüddel an.

Die Vorgehensweise des Landes würde in Zahlen bedeuten, dass von geplanten 1,54 Millionen Euro – in dieser Höhe sollte der Landkreis mit den Kommunen entlastet werden – tatsächlich bloß noch 324.215 Euro beim Kreis und den Kommunen ankämen. Demzufolge verblieben rund 1,22 Millionen Euro und damit der deutlich größere Anteil beim Land.

„Wieder einmal macht man es sich in Mainz einfach und versucht, den desolaten Haushalt mit Taschenspielertricks zu kaschieren. Es wird sich einfach an den Mitteln Dritter bedient. Zu Recht klagen die Ortsbürgermeister über die Belastung und den geringen Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen zuschauen, wie versprochene Gelder abgezweigt werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden kommunalen Verantwortlichen“, bekräftigen unisono Erwin Rüddel, Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach.

Zum Hintergrund:
Die Große Koalition auf Bundesebene hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Kommunen bessergestellt und entlastet werden sollen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil auf dieser Ebene viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden. So erhalten die Kreise, Städte und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:

• 2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils

• 1,24 Milliarden Euro über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft

• 1 Milliarde Euro über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten sind

Letztere 1 Milliarde Euro Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen Euro pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Kreise, Städte und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig, zu 100 Prozent, an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, beabsichtigt die Mainzer Landesregierung nach vorliegendem Gesetzentwurf des Landesaufnahmegesetzes (Drucksache 17/1515) nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21 Prozent). Die restlichen 79 Prozent verbleiben im Landeshaushalt. Dazu hatte die CDU-Fraktion einen Gesetzänderungsantrag eingebracht (Drucksache 17/1833), der im Landtag von der Regierung abgelehnt wurde. Diesen Umgang mit den Kommunen halten die Abgeordneten für höchst ungerecht.
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