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Nachricht vom 14.03.2017
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Mutter-Kind-Kuren: Wer hat Anspruch darauf?
Mutter-Kind-Kuren sind in Zeiten von Burn-out und Stress wieder gefragt, auch von Vätern. Die ersten "Mütter-Erholungskuren" unter dem Dach des Müttergenesungswerks gab es bereits 1950. Aber erst 1989 wurde das Recht auf eine Kur auch gesetzlich verankert.
Altenkirchen. Heute sind Kuren für Eltern wieder stark nachgefragt. Der ständige Zeitdruck, Selbstzweifel und der Stress, Job und Familie zu vereinbaren, rufen bei einigen Eltern Erschöpfungssyndrom und Überlastung hervor. Doch viele dieser belasteten oder gar kranken Eltern wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf eine Kur haben. Gerade Väter fragen nach so etwas nur selten. Mittlerweile wird daher auch oft von Eltern-Kind-Kuren gesprochen.

Eine Eltern-Kind-Kur ist eine medizinische Maßnahme für Eltern mit gesundheitlichen Problemen, die in Zusammenhang mit dem Alltag als Mutter oder Vater stehen. Das sind heute vor allem psychische Beschwerden, etwa durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die neue Rollenverteilung zwischen Mann und Frau.

"Umfragen zeigen, dass junge Mütter und Väter sich eine Familie, Kinder und ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Zusammenleben wünschen", sagt Timo Schneider, Geschäftsführer des Diakonischen Werks Altenkirchen. "Aber kaum ist das erste Kind auf der Welt, fallen viele Paare wieder in die traditionelle Rollenverteilung zurück." Ständige Verfügbarkeit, das Zurückstellen eigener Bedürfnisse und die gesellschaftlichen Erwartungen in puncto Berufstätigkeit belasteten dann doch vor allem Mütter.

Die meisten Eltern leiden zudem an Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen und Rückenbeschwerden, viele auch an Kopfschmerzen, Gereiztheit und Atemwegsbeschwerden. "Wichtig ist, dass die Symptome im Zusammenhang mit der Erziehungsverantwortung stehen", so Gabriele Uhr, die Mutter-Kind-Kuren im Diakonischen Werk vermittelt.

Die Zahl der in Deutschland genehmigten Kuren schwankte in den vergangenen Jahren zwischen etwa 110.000 und 135.000.

Eine Kur läuft so ab, dass jeder Patient einen individuellen Therapieplan erhält. Je nach Indikation und Klinik gehören medizinische Behandlungen, Physiotherapien, psychosoziale Therapien, Entspannungs- und Bewegungsangebote, Ernährungsberatung, Kreativangebote und gegebenenfalls Erziehungsberatung zum Programm.

Eine Eltern-Kind-Kur dauert drei Wochen, in manchen Fällen wird diese auf vier verlängert. Nach vier Jahren ist ein erneuter Antrag möglich.

Hilfen bei der Antragstellung und auch Informationen in Bezug auf inhaltliche Fragen erhalten Sie bei Gabriele Uhr vom Diakonischen Werk Altenkirchen. Telefon 02681 8008-20 oder info@diakonie-altenkirchen.de.
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