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Nachricht vom 07.03.2018
Region
Wieder ein Rekord: Finanzamt stellt Jahresergebnisse vor
Die Steuern sprudeln. Das bestätigt das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, das seine Jahresergebnisse für 2017 vorstellte. Mit Steuereinnahmen von 751 Millionen Euro im Zuständigkeitsbereich gilt 2017 als weiteres Rekordjahr. Aber es ging nicht nur um Zahlen: Papiergebundene Steuererklärungen werden seit dem 1. März durch Scannen maschinell weiter verarbeitet – ein Zwischenschritt, denn langfristig sollen tatsächlich einmal alle Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden.
Foto: Wolfgang TischlerAltenkirchen. Wenn die Arbeitsagenturen Rekordbeschäftigung melden und die Konjunktur brummt, schlägt sich das auch bei den Ergebnissen der Finanzämter nieder. Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg vermeldet für 2017 in der Tat einen erneuten Rekord: 751 Millionen Euro an Steuereinnahmen flossen im Zuständigkeitsgebiet in die Staatskasse, also aus dem Kreis Altenkirchen und den Oberwesterwald-Verbandsgemeinden Rennerod, Bad Marienberg, Westerburg und Hachenburg mit insgesamt rund 197.000 Einwohnern. In den beiden Jahren zuvor waren es 748 Mio. Euro (2016) bzw. 707 Mio. Euro (2015). Der Vergleich der Einnahmensituation der 24 Finanzämter landesweit sieht Altenkirchen-Hachenburg auf einem soliden 13. Platz im Mittelfeld. 220 Beschäftigte zählt die Behörde derzeit, hinzu kommen 32 Auszubildende. Schlüsselt man die Einnahmen nach den größten Posten der unterschiedlichen Steuerarten auf, entfallen 2017 rund 264 Mio. Euro auf die Lohnsteuer, 96 Mio. auf die so genannte veranlagte Einkommensteuer, 39 Mio. Euro auf die Körperschaftssteuer und 300 Mio. Euro auf die Umsatzsteuer.

Betriebsprüfungen bringen Mehreinnahmen
Im Rahmen eines Pressegesprächs in Altenkirchen berichteten Finanzamts-Vorsteher Hans-Dieter Wirth und Geschäftsstellenleiterin Anne Brücker über die Ergebnisse für 2017. Neben dem Gesamtsteueraufkommen für den Geschäftsbereich ging es dabei auch um die Einnahmen aus Betriebs- und sonstigen Prüfungen durch den Außendienst des Finanzamtes. So ergaben sich aus insgesamt 429 Betriebsprüfungen des Jahres 2017 durch 17 Prüfer Mehreinnahmen von 7 Mio. Euro. Die 346 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch fünf Prüfer des Amtes erbachten ein Plus von 1,3 Mio. Euro. Und bei 323 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch sieben Prüfer ergaben sich Einnahmen von 5,3 Mio. Euro.

Bei der Durchlaufzeit für die Steuererklärungen von Arbeitnehmern, also dem Zeitraum vom Eingang beim Finanzamt bis zum Datum des Steuerbescheides, liegt das hiesige Finanzamt mit 38,8 Tagen knapp unter dem Landesdurchschnitt von 39,6 Tagen. Die Bescheide für die veranlagte Einkommensteuer, also in der Regel für Gewerbetreibende und Freiberufler, benötigen 49 Tage.

Der lange Abschied vom Papier
Langfristig könnten sich diese Werte sicher noch verbessern, wenn nämlich alle Steuererklärungen tatsächlich einmal digital über das kostenlose Programm „ELSTER“ abgegeben werden. Derzeit liegt der Anteil der elektronischen Steuererklärung bei den Arbeitnehmern bei knapp 50 Prozent, bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die eigentlich dazu verpflichtet sind, noch (nur) bei rund 80 Prozent.

Seit dem 1. März wird beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg keine Steuererklärung mehr, die papiergebunden eingeht, per Hand bearbeitet. Die Steuerklärungen werden gescannt und in einen Datensatz verarbeitet, der wie elektronisch eingereichte Steuerklärungen weiterverarbeitet werden kann. Das heißt auch: Im Service-Center des Finanzamtes werden Papiererklärungen nicht mehr direkt bearbeitet oder Belege und Eintragungen geprüft. Lediglich die Kontrolle der Unterschrift und der Steuernummer finden dort noch statt. In diesem Zusammenhang wiesen Hans-Dieter Wirth und Anne Brücker auch noch einmal auf darauf hin, dass Belege nicht mehr generell bei Abgabe der Erklärung geprüft, sondern nur im Nachhinein durch den Sachbearbeiter aufgegriffen bzw. verlangt werden, wenn infolge der maschinellen Überprüfung dazu Anlass besteht. Und noch eine Neuerung kam zur Sprache: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet ab diesem Jahr nicht mehr Ende Mai, sondern läuft fortan bis zum 31. Juli. (as)
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