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Nachricht vom 09.04.2021    

So werden Sie Ihren Sperrmüll fachgerecht los

Der Name Sperrmüll ist eigentlich ein Anachronismus und es wäre an der Zeit einen neuen Begriff dafür zu erfinden. Sperrmüll war ursprünglich jede Art von privatem „sperrigem“ Müll, also Müll der nicht in den Mülleimer oder Hausmüllcontainer passt. Diese Definition ist heute nicht mehr ausreichend. Was wir als Privatpersonen wegwerfen wird sortiert und größtenteils wiederverwendet oder als neue Rohstoffe wiederverwertet. Abfallsortierung ist auch für Sperrmüll notwendig und vorgeschrieben. Am Einfachsten für Sie ist es, den Sperrmüll abholen zu lassen. Damit sind natürlich Sperrmüll Abholung Kosten verbunden. Aber Sperrmüll loszuwerden ist nie gratis.

Fotoquelle: pixabay.com

Die praktische Lösung
Rufen Sie ganz einfach bei einer Abfallcontainer Firma an und bestellen Sie einen Sperrmüllcontainer. Früher konnte man den Sperrmüll an gewissen Tagen ganz einfach auf die Straße werfen, wo er dann von der kommunalen Müllabfuhr abgeholt wurde. Das war praktisch und einfach. Allerdings gab es damals viel weniger Menschen und vor allem viel weniger Autos auf den Straßen. Heute ist diese Methode in den meisten Städten und Gemeinden nicht mehr zeitgemäß.

Aber ganz so einfach ist es doch nicht. Auch mit einem Sperrmüllcontainer müssen Sie sich ein paar Gedanken machen. Was darf hinein und was nicht?

Was ist auf jeden Fall nicht Sperrmüll?
Grundsätzlich hat jede Art von organischem Abfall nichts in eine Sperrmüllcontainer zu suchen. Das heißt in der Praxis Nahrungsmittel, Küchen- und Gartenabfälle. Was auch nicht in den Sperrmüllcontainer darf sind elektrische und elektronische Apparate. Küchenmaschinen, Staubsauger, Computer, Handys, etc. Wenn es in Ihrer Gemeinde dafür kein Abholungssystem gibt, müssen Sie diese Gegenstände selbst zum Recyclinghof bringen.

Was auch nicht in den Sperrmüllcontainer darf ist Bauabfall. Holz, Ziegelsteine, Mauerbrocken, alles was beim Abriss, Umbau oder Neubau anfällt ist entweder Bauabfall oder Bauschutt und muss dementsprechend entsorgt werden.

Was darf in den Sperrmüllcontainer?
Eindeutig Sperrmüll, das sind alte Möbel oder Möbelteile, Teppiche, oder großzügiger gesagt, transportable Einrichtung. Die genaue Definition von Sperrmüll kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Deshalb ist es wichtig dass Sie sich mit der Containerfirma in Verbindung setzen, falls Sie sich nicht ganz sicher sind. Die meisten Firmen werden die notwendige Information mit dem Container mitliefern. Aber es gibt immer Grenzfälle.

Was mit dem Waschbecken?
In den meisten Gemeinden zählt ein Waschbecken nicht zu Sperrmüll. Ein Waschbecken ist kein transportabler Hausgegenstand sondern wird montiert. Und was mit elektrischen Geräten?
Viele Gemeinden haben separate Regeln für Elektrogeräte. Größere Geräte und Weißwaren (Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Boiler) werden manchmal mit dem Sperrmüll abgeholt, manchmal nicht. Wie immer, rechtzeitig fragen lohnt sich. Wenn Sie Dinge in den Sperrmüllcontainer legen die nicht dafür gedacht sind, riskieren Sie Strafgebühren.
Die Containerfirma oder der Recyclinghof müssen ja jemanden dafür bezahlen, um die Sachen zu sortieren und in die richtige Abteilung zu verfrachten. (prm)

Agentur Artikel



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