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Nachricht vom 07.01.2022    

Coronaregeln in RLP: 2Gplus für Gastronomie und kürzere Quarantänezeiten

Von Wolfgang Tischler

Die am heutigen Freitag, dem 7. Januar von den Ländern beschlossene 2Glus-Regel für die Gastronomie galt bislang schon in Rheinland-Pfalz. Neu sind die Veränderungen der Quarantäne-Regelungen. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen gelten weiter.

Die FFP2-Maske bleibt wichtig. Symbolfoto

Mainz/Region. „Wir haben in Rheinland-Pfalz mit der 2Gplus-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen und kommen mit den Booster-Impfungen schnell voran“, sagte die Ministerpräsidentin Malu Dreyer am heutigen Freitag nach der Ministerpräsidentenkonferenz.

Bundesweite Einführung der 2Gplus-Regel – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Malu Dreyer begrüßte es, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2Gplus-Regelung in der Gastronomie nun in allen Ländern umgesetzt werde. Das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativem Test sowie für Geboosterte nach einer Auffrischungsimpfung. Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben weiterhin geschlossen, Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

„Die neue Virus-Variante überträgt sich noch leichter von Mensch zu Mensch. Deshalb ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr durch Omikron sind Lockerungen derzeit leider nicht möglich. Deswegen bleibt es weiterhin notwendig, die Kontakte bei privaten Zusammentreffen deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Nicht-Geimpfte und Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen“, so die Ministerpräsidentin in der Pressekonferenz.

Quarantänezeiten verkürzen - Kritische Infrastruktur auf massiven Personalausfall vorbereiten
„Wir haben uns auf ausgewogene Quarantäneregeln verständigt, die Personalbelangen und dem Infektionsschutz Rechnung tragen“, sagte Dreyer. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen werden; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene et cetera). Für alle Übrigen enden Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.



Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohem Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht et cetera).

Booster-Impfungen bleiben wichtig - Impfkampagne wird mit Hochdruck fortgesetzt
Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen. Der durch Erst- und Zweitimpfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante weniger stark. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die Auffrischungsimpfung reduziert nach Aussage der Experten nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech.

„Wir fahren unsere Impfkampagne in Rheinland-Pfalz mit Hochdruck weiter. Stand heute sind 70,9 Prozent aller Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Bis heute sind fast 1,8 Millionen Menschen in unserem Land geboostert. Das ist bislang der beste Schutz vor Omikron“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer abschließend.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. Die beschlossenen Maßnahmen müssen nun vom Land Rheinland-Pfalz in die bestehende Verordnung aufgenommen oder in einer neuen Verordnung verankert werden. Sobald Details vorliegen, werden wir berichten. (woti)



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