Pflegebedürftigkeit im Alter – das sind einige Möglichkeiten zur Betreuung
Wenn die Eltern langsam schwächer werden und es immer schwieriger wird, den Alltag alleine zu meistern, ist die Zeit für eine Veränderung gekommen. Mit zunehmendem Alter schwindet bei den meisten Senioren die Kraft und sie benötigen Unterstützung für die alltäglichsten Dinge. Sicherlich gibt es Senioren, die bis ins hohe Alter fit sind und alles selbstständig erledigen können, jedoch ist dies leider die Ausnahme.
In der Regel lassen körperliche sowie geistige Probleme im Rentenalter nicht allzu lange auf sich warten oder treten womöglich bereits davor auf. Angehörige sind in dieser Situation oftmals auf der Suche nach einer passenden Lösung, um Senioren wie die eigenen Eltern zu unterstützen. Eine Möglichkeit ist die Betreuung zu Hause. Auf diese Weise ist es möglich, sich rund um die Uhr um die pflegebedürftigen Eltern zu kümmern. Nicht immer ist das aber die passende Option für beide Seiten, da man selbst noch berufstätig ist, erst spät nach Hause kommt und sich zusätzlich um seine eigenen Kinder sorgen muss. Daher stellen wir Ihnen in diesem Artikel einige Alternativen für die Betreuung von Senioren im Fall der Pflegebedürftigkeit vor.
24 Stunden Betreuung – Pflege im eigenen Zuhause
Kann man seine Eltern nicht selbst pflegen, dann hat man die Option, sich an eine 24 Stunden Pflege zu wenden. Hierbei bekommt man über eine Vermittlungsagentur eine Pflegerin oder einen Pfleger, die oder der dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen im Haus wohnt. Dadurch ist eine Betreuung rund um die Uhr sichergestellt. Dies ist zudem eine willkommene Möglichkeit für alle Senioren, die gerne in ihren eigenen und vertrauten vier Wänden weiterleben möchten.
Es darf nämlich nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht für jeden ein Altersheim oder eine ähnliche Pflegeeinrichtung infrage kommt. Die 24 Stunden Betreuung kümmert sich um die Grundpflege der Senioren, wozu in erster Linie die Körperhygiene mit Waschen, Rasieren, Zähneputzen und Inkontinenzversorgung zählt. Auch bereitet die 24 Stunden Pflegekraft die Nahrung für den Pflegebedürftigen zu, kümmert sich um den Haushalt und erinnert an möglicherweise einzunehmende Medikamente. Zusätzlich ist die Betreuung für die Unterhaltung und Mobilität zuständig. Das bedeutet, dass im Rahmen der 24 Stunden Betreuung sowohl gemeinsam TV geschaut oder gelesen werden kann als auch Spaziergänge oder Besuche bei Verwandten stattfinden.
Betreutes Wohnen in einer eigenen Wohneinheit
Eine weitere Möglichkeit ist das Betreute Wohnen. Hierbei ist in der Regel ein Umzug in eine entsprechende Einrichtung nötig. Die Senioren wohnen bei dieser Variante in einer eigenen Wohnung oder Wohneinheit. Dennoch kümmert sich ein Betreuungsdienst um sie und sieht regelmäßig nach dem Rechten. Beim Betreuten Wohnen steht die Selbstständigkeit im Alltag im Vordergrund und wird von den Betreuern auch aktiv gefördert. Aus diesem Grund ist das Betreute Wohnen eine geeignete Wohnform für alle Senioren, welche noch ganz gut alleine zurechtkommen und am Alltag mit Sozialkontakten teilhaben möchten, jedoch lediglich ein wenig Service, Pflege und Unterstützung benötigen.
Professionelle Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst
Gerät man als pflegender Angehöriger an seine Grenzen oder benötigt der Betreute eine aufwendige medizinische Betreuung, kann ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Dieser kommt täglich zu dem Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt diesen mit einer Reihe an Leistungen. Körperbezogene Pflegemaßnahmen werden ebenso übernommen wie die Förderung von Sozialkontakten. Bei Bedarf sorgt der Pflegedienst für die Erledigung des Haushalts und kocht für die Senioren, ebenfalls kann ein Dienst wie Essen auf Rädern mit täglichem Essenslieferdienst vermittelt werden.
Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die medizinische Krankenpflege, wobei Verbände gewechselt oder Injektionen verabreicht werden können. Im Grunde übernimmt der Pflegedienst ähnliche Aufgaben wie eine 24 Stunden Betreuung. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Pflegedienst nicht 24 Stunden bei den Senioren im Haus wohnt und zudem beruflich dazu befugt ist, medizinische Maßnahmen wie oben beschrieben durchzuführen, die für die Gesundheit des Betreuten von Bedeutung sind. (prm)
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