Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und wie funktioniert er?
Sie haben Ihr Leben lang gearbeitet und wohnen im Eigenheim? Jetzt stehen Wünsche wie eine Weltreise oder der Erwerb eines Wohnmobils an, aber die Rente reicht für deren Erfüllung nicht aus? Dann kann ein Immobilien-Teilverkauf eine sinnvolle Lösung sein, um in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und sich trotzdem langersehnte Wünsche zu erfüllen. Doch wie ist das möglich und was ist dabei zu beachten?
Was wird unter einem Immobilien-Teilverkauf verstanden?
Das Modell des Immobilien-Teilverkaufs gibt es erst seit einigen Jahren auf dem Markt. Das Besondere an diesem Modell ist, dass Eigentümer nicht ihre gesamte Immobilie veräußern müssen, um mehr Kapital zur freien Verfügung zu haben. Bei einem Teilverkauf können Sie bis zu 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung verkaufen und so einen Teil Ihres Immobilienvermögens in Liquidität umwandeln, um sich Träume im Rentenalter zu erfüllen.
Sie können die Immobilie nach dem Teilverkauf weiter bewohnen, nutzen und sogar vermieten. Der Teilkäufer wird zum sogenannten stillen Miteigentümer und erhält ein monatliches Nutzungsentgelt. Sie bleiben weiter Teileigentümer mit einem Nießbrauchrecht für die Immobilie. Wenn ein Immobilien-Teilverkauf für Sie infrage kommt, können Sie mit dem Teilverkaufrechner Ihre ungefähre Auszahlungssumme ermitteln.
Für wen kommt ein Immobilien-Teilverkauf infrage?
Im Prinzip kann jeder von einem Immobilien-Teilverkauf profitieren. Das Teilverkaufsmodell richtet sich hauptsächlich an Eigentümer ab 55 Jahren, die weiter in ihrem Zuhause wohnen bleiben und zugleich ihre finanzielle Flexibilität erhöhen möchten.
Das verbraucherfreundliche Teilverkaufsmodell bietet Senioren die Möglichkeit, einen Teil des in der Immobilie gebundenen Kapitals ohne Nutzungseinschränkung herauszulösen. Der Teilverkauf stellt eine Alternative zur Leibrente, zur Immobilienrente, zur Umkehrhypothek und zum Hypothekendarlehen dar.
Wie genau läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?
Für einen Immobilien-Teilverkauf sollten einige Bedingungen erfüllt sein. So ist vorausgesetzt, dass Ihre Wunschauszahlung mindestens 100.000 Euro für maximal 50 Prozent der Immobilie betragen muss. Das bedeutet, dass Ihr Eigenheim mindestens 200.000 Euro wert sein muss.
Im Idealfall ist die Immobilie nicht mehr belastet. Einige Modelle des Immobilien-Teilverkaufs verrechnen eine eventuell bestehende Restschuld mit der Auszahlung. In den Grundzügen läuft ein Immobilien-Teilverkauf wie folgt ab:
● Der zu verkaufende Anteil ist vorab festgelegt. So können bis zu 50 Prozent des Hauses oder der Eigentumswohnung veräußert werden.
● Der Teilkäufer unterbreitet Ihnen ein vorläufiges und unverbindliches Angebot für Ihren Teilverkauf.
● Der Marktwert der Immobilie wird durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt.
● In einem späteren Notartermin findet die Beurkundung statt und Ihr Nießbrauchrecht für die Immobilie wird in das Grundbuch eingetragen.
● Die vereinbarte Auszahlungssumme wird überwiesen, mit der Sie sich Ihre Wünsche erfüllen können – zum Beispiel auf Reisen gehen oder den Garten umgestalten.
Vorteile eines Immobilien-Teilverkaufs
Der größte Vorteil ist sicher der, dass Sie schnell und einfach einen Teil des gebundenen Immobilienkapitals freisetzen können, ohne das geliebte Zuhause verlassen zu müssen. Da Sie mindestens 50-prozentiger Immobilieneigentümer bleiben, profitieren Sie auch anteilig von künftigen Wertsteigerungen.
Im Gegensatz zu einem Komplettverkauf müssen Sie nicht ausziehen und können weiter in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Als Teilverkäufer bleiben Sie flexibel, bestimmen weiterhin über die Immobilie und können sie bei Bedarf sogar vermieten.
Wenn Sie die Immobilie später vollständig verkaufen möchten, werden Sie vom Teilkäufer bei diesem Vorhaben unterstützt. Denn es liegt ebenso in seinem Interesse, einen höchstmöglichen Gewinn zu erzielen.
Nachteile eines Immobilien-Teilverkaufs
Laut Experten ist das Nutzungsentgelt der wichtigste zu nennende Nachteil. Dieses nimmt die Charakteristik einer Mietzahlung an, wobei das Nutzungsentgelt in der Regel geringer ausfällt als eine monatliche Miete. Sollten Sie an einen späteren Gesamtverkauf der Immobilie denken, können bei einigen Anbietern zusätzliche Gebühren anfallen.
Kann die Immobilie weitervererbt werden?
Der in Eigenbesitz verbliebene Teil der Immobilie kann weitervererbt werden. Zudem erhalten Ihre Erben ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil. So können Sie sich die Optionen offenhalten, die Immobilie später zurückzukaufen, ganz zu veräußern oder an Ihre Liebsten zu vererben.
Fazit
Vor allem für ältere Eigentümer macht ein Immobilien-Teilverkauf Sinn. So kann ohne Umzugsstress die Rente aufgebessert werden, ohne das Zuhause verlassen zu müssen. Zudem können Sie weiterhin von steigenden Immobilienpreisen profitieren. (prm)
Agentur Artikel