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Nachricht vom 18.10.2022    

Arbeitslosengeld – Anspruch, Fristen und Höhe

Nicht jeder hat das Glück, einem dauerhaften Arbeitsverhältnis nachgehen zu können. Landet eines Tages die Kündigung auf dem Schreibtisch, sind die meisten Betroffenen zunächst geschockt. Sie wissen nicht, wie es beruflich weitergehen soll. Dank Arbeitslosengeld ist man in dieser Zeit jedoch zumindest finanziell abgesichert. Doch wie hoch ist das Arbeitslosengeld und wie lange bekommt man dieses? Diese und weitere wichtige Fragen klären wir in diesem Artikel.

Foto Quelle: pixabay.com / andreas160578

Arbeitnehmer, die erwerbslos werden und während ihres Beschäftigungsverhältnisses in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sind für die nächste Zeit in der Regel finanziell abgesichert. Hierbei muss grundlegend in Arbeitslosengeld I und II unterschieden werden.
Arbeitslosengeld I (ALG I):
• Leistung der Arbeitslosenversicherung
• ob man leistungsberechtigt ist, hängt vom Alter sowie von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab
• die Höhe des Arbeitslosengelds errechnet sich anhand des durchschnittlichen Bruttolohns aus den letzten 12 Monaten
• geht häufig dem Arbeitslosengeld II voraus

Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
• wird aus steuerlichen Mitteln bezahlt
• die Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende wird bedarfsabhängig ausgezahlt
• je nach Höhe des Einkommens kann man auch in einem Beschäftigungsverhältnis anspruchsberechtigt sein

In diesem Artikel geht es ausschließlich um das Arbeitslosengeld I.

Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld:
• Sie sind ohne Beschäftigung, jedoch dazu in der Lage, pro Woche für mindestens 15 Stunden einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen
• Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit online oder vor Ort persönlich arbeitslos gemeldet
• Sie sind auf der Suche nach einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen
• Sie erfüllen die Anwartschaftszeit

Das hat es mit der Anwartschaftszeit auf sich
Wenn es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, ist immer wieder die Rede von der sogenannten Anwartschaftszeit. Diese muss für den Bezug von ALG I erfüllt sein. Das ist dann der Fall, wenn man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Dafür ist es in der Regel notwendig, einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis nachzugehen. Um zu schauen, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums zusammengerechnet.

Außerdem gibt es weitere Zeiten, die bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit ebenfalls berücksichtigt werden können. Zum Beispiel:
• wenn man freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war, etwa bei einer Selbstständigkeit
• wenn man ein Kind erzogen hat (bis zum 3. Lebensjahr)
• wenn man Krankengeld erhalten hat
• wenn man freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hat

Wer häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verkürzten Anwartschaftszeit die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen. In diesem Fall reicht es, in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung und Erwerbslosigkeit auf mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten zu kommen. Als befristetes Arbeitsverhältnis gilt eine Beschäftigung von höchstens 14 Wochen.

Diese Fristen müssen eingehalten werden
Arbeitslosengeld beantragen und dabei die geltenden Fristen beachten – das ist essenziell. Bevor wir näher auf mögliche Fristen eingehen, wollen wir in
• Arbeitssuchendmeldung und
• Arbeitslosmeldung
unterscheiden. Die Arbeitssuchendmeldung zeigt an, dass man aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet und wegen drohender Erwerbslosigkeit nach Arbeit sucht. In diesem Fall kann die Agentur für Arbeit vermittlerisch tätig werden, sodass eine Erwerbslosigkeit eventuell vermieden werden kann. Daher muss man sich frühzeitig arbeitssuchend melden. Mit einer Arbeitslosmeldung zeigt man hingegen an, dass die Erwerbslosigkeit tatsächlich eingetreten ist oder in Kürze eintreten wird. Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Frühzeitige Arbeitssuchendmeldung:
Spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Mittlerweile lässt sich dies nicht nur telefonisch, persönliche oder schriftlich, sondern auch bequem von zu Hause aus bewerkstelligen. Nach einer kostenfreien Registrierung kann der Online-Service der Agentur für Arbeit genutzt werden. Übrigens gilt diese Frist auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Meldet man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend, kann dies eine Sperrzeit von einer Woche zur Folge haben.

Arbeitslos melden:
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man der zuständigen Agentur für Arbeit die Erwerbslosigkeit melden. Diese Meldung gilt gleichzeitig als Beantragung von Arbeitslosengeld. Alles, was man dafür benötigt, ist ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenfreie AusweisApp2 sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone. Auf der Plattform der Arbeitsagentur kann der Vorgang unter „eServices“  „Arbeitslos melden“ gestartet werden. Wichtig ist, sich spätestens am 1. Tag arbeitslos zu melden. Möchte man dies früher tun, kann man das innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit tun.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?
Zur Berechnung des Arbeitslosengelds gibt es eine komplizierte Formel. Grundlage ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Von diesem wird nur der Teil des Arbeitsentgelts berücksichtigt, welcher beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war und beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abgerechnet war. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt, wodurch sich das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ergibt.

Der als Bemessungsentgelt bezeichnete Wert wird rein rechnerisch um die Lohnsteuer, ggf. um den Solidaritätszuschlag und um einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung (20 %) reduziert. Als Ergebnis erhält man das Netto-Entgelt pro Tag, welches auch als Leistungsentgelt bezeichnet wird. Von diesem bekommt man 60 %, bei mindestens einem Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes 67 %.

Noch einfacher geht es mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Agentur für Arbeit. Mit diesem lässt sich das zu erwartende Arbeitslosengeld berechnen.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
Längere Erwerbslosigkeit kann sich negativ auf das psychische Wohlbefinden auswirken. Deswegen ist es empfehlenswert, so schnell wie möglich wieder ins Arbeitsleben zu starten. Bis es so weit ist, kann man mit dem Arbeitslosengeld übergangsweise finanzielle Unterstützung erhalten. Für welchen Zeitraum dieses gezahlt wird, richtet sich danach, wie lang man versicherungspflichtig war und wie alt man bei Entstehen des Anspruchs ist. (prm)



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