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Nachricht vom 17.09.2023    

Verbraucherzentrale für Wahlfreiheit: Kein Gerätezwang für Glasfaserkunden

Viele Glasfasernetzbetreiber wollen Verbraucher per Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Mietgeräten zwingen. Damit wäre die gesetzlich vorgeschriebene Endgerätefreiheit ausgehebelt. Mit einer Stellungnahme setzt sich die Verbraucherzentrale bei der Bundesnetzagentur für den Erhalt der Wahlfreiheit ein.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Bereits seit Ende 2019 stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder fest, dass sich einige Glasfaseranbieter nicht an die gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Endgerätefreiheit halten. Diese Wahlfreiheit garantiert Verbraucher:innen das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie bei ihrem Glasfaseranschluss ein gekauftes Endgerät oder ein Mietgerät des Netzbetreibers einsetzen möchten. Mit einem Antrag bei der Bundesnetzagentur wollen die Anbieterverbände vatm, anga, Breko und vku aktuell erreichen, dass Verbraucher:innen das Glasfasermodem (ONT) des Anbieters nutzen müssen. Damit würden gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und bislang immer wieder festgestellten Gesetzesverstöße der Anbieter legalisiert.

Kombigeräte nur noch als Mietgerät anschließbar
"Laut Telekommunikationsgesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten passiven Netzabschlusspunkt", so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose." Die meisten Glasfaseranbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt. Hinter diesem Glasfasermodem kann dann entweder ein eigener Router oder ein Mietrouter des Anbieters angeschlossen werden. Die Haushalte haben dann zwei getrennte Geräte, die beide eine Stromversorgung benötigen. Inzwischen gibt es im Handel auch Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, wie sie bei Internetanschlüssen über VDSL oder Kabel schon seit Jahren Standard sind. "Kombigeräte bieten den Vorteil, dass am Glasfaseranschluss nur ein Gerät notwendig ist", so Gundall. "Hinsichtlich des Energieverbrauchs sind Kombigeräte wesentlich sparsamer als zwei getrennte Geräte. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und im Hinblick darauf, dass diese Geräte im Dauerbetrieb laufen, ist dies ein wichtiger Aspekt."



Falls die Bundesnetzagentur den Antrag der Verbände genehmigt, könnten Verbraucher:innen energiesparende Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, nur noch beim Anbieter mieten. "Es kann nicht sein, dass ein im Handel erworbenes Kombigerät am Glasfaseranschluss nicht betrieben werden kann, aber dasselbe Modell als Mietgerät vom Anbieter zum Einsatz kommt", so Gundall.

Anbietergespräche blieben erfolglos
In zwei Gesprächen mit Anbietern und Anbieterverbänden versuchte die Verbraucherzentrale erfolglos, eine Einigung in Sachen Endgerätefreiheit zu erzielen. Die Anbieter argumentieren mit angeblichen Störungen durch Geräte anderer Anbieter. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Anbieterverbände der Verbraucherzentrale bisher aber keinen geeigneten Nachweis über die angeblichen Störungen vorgelegt. Nachdem die maßgeblichen Anbieter nicht zu einer Einigung bereit waren, mahnte die Verbraucherzentrale bereits 2022 die Deutsche Glasfaser und Vodafone ab. Die Deutsche Glasfaser gab eine Unterlassungserklärung ab, das Verfahren mit Vodafone ist noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2023 haben einige Anbieterverbände nun bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur für die Endgerätewahlfreiheit ein und hofft, dass die Bundesnetzagentur den Antrag der Anbieterverbände ablehnt.

Positivbeispiel Telekom
Nicht alle Anbieter stehen hinter dem Antrag der Anbieterverbände. Bei Glasfaseranschlüssen der Deutschen Telekom können Verbraucher:innen bereits seit Ende 2021 im Bestellprozess auswählen, ob sie ein eignes Glasfasermodem bzw. einen Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen wollen, oder ein Gerät des Anbieters kaufen oder mieten möchten. (PM)


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