Pressemitteilung vom 03.12.2023
Wochenendbilanz der Polizei Betzdorf: Verkehrsunfallflucht, Alkohol am Steuer und Drogenverdacht
Im Zeitraum von Freitag (1. Dezember) bis Sonntag (3. Dezember) wurden mehrere Vergehen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Betzdorf verzeichnet. Von Verkehrsunfallflucht über Alkohol am Steuer bis hin zu drogentypischen Auffälligkeiten - das Wochenende war ereignisreich.
Betzdorf. Am späten Freitagabend (1. Dezember) gegen 23.30 Uhr ereignete sich in der Friedrichstraße in Herdorf eine Verkehrsunfallflucht. Ein Pkw-Fahrer kollidierte mit der Hauseingangstreppe eines Wohnhauses und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Anhand von aufgefundenen Fahrzeugteilen konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem verursachenden Fahrzeug um einen schwarzen VW Golf jüngeren Baujahres handelt. Dieser soll sich laut Spurenlage über die Schneiderstraße in Richtung Neunkirchen entfernt haben. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter der Rufnummer 02741-9260.
Am Samstagmorgen (2. Dezember) kam es auf der B62 zwischen Betzdorf und Kirchen zu einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrer durch starken Alkoholgeruch auffiel. Dem Fahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Der Mann versuchte, die Beamten durch Bestechung von ihren Maßnahmen abzubringen, was ein weiteres Strafverfahren zur Folge hatte.
Am selben Morgen meldete eine Verkehrsteilnehmerin in Herdorf einen verunfallten PKW zwischen Herdorf und Daaden, der abseits der Fahrbahn im Dickicht stand. Vor Ort konnte ein schwarzer VW Golf älteren Baujahres ohne Kennzeichenschilder festgestellt werden. Der genaue Unfallzeitpunkt ist bislang unbekannt. Auch hier bittet die Polizei um Zeugenhinweise unter der Rufnummer 02741-9260.
Am Sonntagmorgen (3. Dezember) konnte im Rahmen einer weiteren Verkehrskontrolle auf der B62 bei einem aus NRW stammenden Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Nachdem der Fahrer einen Drogentest verweigerte, wurde ihm ebenfalls eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. (PM)
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