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Pressemitteilung vom 01.08.2024    

Letzte Chance für Betriebe: Schlussabrechnungen für Coronahilfen bis 30. September einzureichen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine klare Botschaft an die Betriebe, die noch keine Schlussabrechnung für ihre Coronahilfen eingereicht haben: Die letzte Frist läuft ab. Wer diesen Stichtag verpasst, muss mit empfindlichen Rückforderungen rechnen.

(FOTO: PIXABAY)

Koblenz. Bis zum 30. September 2024 haben Unternehmen noch Gelegenheit, ihre Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz betont, ist dies die endgültig letzte Frist. Bei Nichteinhaltung gelten die vorläufig bewilligten Anträge als abgelehnt und bereits gewährte Hilfsgelder werden vollständig zurückgefordert. Dies betrifft sowohl Überbrückungs-, als auch November- und Dezemberhilfen.

Bisher haben laut Ministerium rund ein Drittel der Betriebe ihre Schlussabrechnungen noch nicht vorgelegt, obwohl die Frist in der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert wurde. Die Handwerkskammer Koblenz rät daher eindringlich dazu, zu überprüfen, ob alle Unterlagen bei den prüfenden Dritten, meist Steuerberatern, vorhanden sind und die Abrechnung fristgerecht eingereicht wird.



Für weitere Informationen können sich Betriebe an die HwK-Betriebsberatung unter der Telefonnummer 0261-398251 oder via E-Mail an beratung@hwk-koblenz.de wenden. Zusätzliche Hinweise sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. (PM/red)


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