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Pressemitteilung vom 16.01.2025    

Abfallgebührenbescheide 2025 im Kreis Altenkirchen: Was Bürger jetzt wissen müssen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) verschickt in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025. Diese enthalten wichtige Informationen zur Endabrechnung des Jahres 2024 und zur Vorauskalkulation der Gebühren für das kommende Jahr.

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Kreis Altenkirchen. Der AWB versendet derzeit rund 46.000 Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025. Die Zustellung erfolgt im Laufe der vierten Kalenderwoche. Die Bescheide umfassen sowohl die Endabrechnung des Vorjahres 2024 als auch eine Prognose der Gebühren für das neue Jahr. Aufgrund der Vielzahl an Bescheiden rechnet der AWB mit einem erhöhten Aufkommen an Anrufen und Nachfragen. Bürger werden gebeten, neben dem Telefon auch Fax (02681 81-3000) und E-Mail (bestellannahme@awb-kreis-ak.de) zu nutzen, um Änderungen effizienter bearbeiten zu können.

Die Abfallgebühren sind wie gewohnt am 15. Februar und am 15. August fällig. Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt der AWB das Abbuchungsverfahren. Das entsprechende Formular "Einzugsermächtigung" ist auf der Website im Bereich Service verfügbar oder wird zusammen mit dem Abfallgebührenbescheid zugestellt. (PM/red)


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