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Pressemitteilung vom 20.02.2025    

Kommunen in Rheinland-Pfalz erhalten mehr Flexibilität bei der Grundsteuer

Mit einem neuen Gesetz haben rheinland-pfälzische Kommunen nun die Möglichkeit, die Steuerlast durch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anzupassen. Diese Neuerung soll helfen, Ungleichgewichte auszugleichen, die durch die Reform der Grundsteuer entstanden sind.

(Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Rheinland-Pfalz. Einige Wochen nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform hat der Landtag in Mainz das Grundsteuerhebesatzgesetz verabschiedet, das den Kommunen in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Instrument zur Justierung der Steuerlast bietet. Mit diesem Gesetz können Gemeinden nun differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einführen.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist eine Verschiebung der Steuerlast hin zu Eigentümern von Wohnimmobilien, die sich in einigen Gemeinden mit der Reform abzeichnete. Die Kommunen müssen die Einführung solcher differenzierten Hebesätze nicht explizit begründen. Diese Regelung wurde durch einen Änderungsantrag der oppositionellen CDU-Fraktion in die Novelle aufgenommen und vom Landtag einstimmig beschlossen.



Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden und bietet durch die neue gesetzliche Regelung den Kommunen mehr Spielraum, um finanzielle Schieflagen auszugleichen.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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