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Pressemitteilung vom 09.05.2025    

Schulbuchausleihe im Kreis Altenkirchen: Wichtige Fristen beachten

Die Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr steht vor der Tür, und mit ihr wichtige Fristen für Eltern und Schüler. Wer von der kostenpflichtigen oder kostenfreien Ausleihe profitieren möchte, sollte die Termine im Auge behalten.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Altenkirchen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen informiert über die anstehenden Fristen zur Schulbuchausleihe für weiterführende Schulen.

Ab dem 16. Mai können Eltern, Sorgeberechtigte sowie volljährige Schüler ihre Anmeldungen für die gebührenpflichtige Ausleihe für das Schuljahr 2025/2026 einreichen. Diese Möglichkeit besteht bis zum 12. Juni - eine spätere Anmeldung ist ausgeschlossen.

Freischaltcode von der Schule
Um die Bücher im Rahmen der kostenpflichtigen Ausleihe zu bestellen, benötigen Interessierte einen Freischaltcode von ihrer Schule. Dieser Code ermöglicht den Zugang zur Online-Schulbuchliste. Voraussetzung ist die Einrichtung eines Benutzerkontos im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz.



Eine Anleitung dafür ist online verfügbar, und bei Bedarf bietet die Schule Unterstützung an. Wichtig ist, dass die Schulbuchausleihe jährlich erneuert werden muss und für jedes Kind gesondert erfolgt.

Kostenlose Schulbuchausleihe ab 17. März
Für die Lernmittelfreiheit, also die kostenlose Schulbuchausleihe, gilt eine andere Frist. Sorgeberechtigte, deren Kinder die unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen können, müssen keinen zusätzlichen Bestellvorgang im Internet durchführen. Die Antragstellung für die Lernmittelfreiheit beginnt am 17. März und endet am 15. Mai. Nach diesem Datum können eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.


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