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Nachricht vom 01.07.2025    

Hitzewelle in Rheinland-Pfalz: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Die anhaltende Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 40 Grad stellt nicht nur Privatpersonen, sondern auch Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz vor Herausforderungen. Doch welche Rechte haben sie gegenüber ihren Arbeitgebern?

Ein Ventilator steht in einem Büro. (Foto: Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn)

Mainz. Seit mehreren Tagen liegen die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke. In der aktuellen Hitzewelle rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Rheinland-Pfalz vereinzelt sogar mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Solch hohe Temperaturen können schnell gefährlich werden - besonders wenn man dabei noch körperlich arbeitet. Aber auch im Büro kann es unangenehm werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden. Doch was muss der Arbeitgeber tun, um der Hitze zu begegnen?

Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) müssen die Arbeitgeber insbesondere in den Sommermonaten ihrer Fürsorgepflicht bei zu hohen Temperaturen Rechnung tragen. Generell sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Ab diesem Punkt sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung unternehmen. Übersteigen die Temperaturen im Büro die 30-Grad-Marke, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Ab 35 Grad ist ein Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar. Hierzu zählen laut SGD etwa bauliche oder technische Maßnahmen, wie etwa Außenjalousien oder Markisen, aber auch Klimaanlagen und Ventilatoren. Auch organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder die Aufhebung des "Krawattenzwangs", könnten helfen. Sobald die Temperaturen in den Büroräumen 35 Grad übersteigen, sind diese ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätten nutzbar.



Für Arbeitnehmende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen die Arbeitgeber ebenfalls passende Maßnahmen ergreifen. So sei etwa das Durstlöschen Chefsache, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Mitarbeitende hätten ein Recht auf Getränke. Zusätzlich sollten Chefs nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze schaffen, etwa durch das Spannen von Sonnensegeln.

Nicht alle Arbeitgebenden tun genug, sagt der DGB. Aus Sicht des DGB tun nicht alle Arbeitgebenden genug, um ihre Angestellten vor Hitze zu schützen. "Es gibt noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz halten", sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz. In erster Linie müssten Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt werden, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen.

Aus Sicht des DGB müssten die geltenden Regeln stärkeren Kontrollen unterzogen werden. "Es benötigt mehr Kontrollen und Personal in der Gewerbeaufsicht, um zu überprüfen, ob die Hitzeschutzregeln eingehalten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden", so Wingertszahn.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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