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Nachricht vom 07.10.2025    

Vergrößerung des Altenkirchener Netto-Marktes geht nicht von heute auf morgen

So einfach, wie es sich Otto Normalverbraucher vorstellt, lässt sich ein Discounter nicht erweitern. Mit dem Umzug des DM-Drogeriemarktes vom Gewerbegebiet an der Siegener Straße ins neue Fachmarktzentrum auf dem Weyerdamm in Altenkirchen ist der Weg längst noch nicht frei für eine Vergrößerung der Dependance der Netto-Handelskette.

Der Netto-Discounter möchte gerne auch die bald frei werdende Fläche „nebenan“ in Beschlag nehmen. (Foto: vh)

Altenkirchen. In nur noch wenigen Tagen eröffnet das neue Fachmarktzentrum auf dem Altenkirchener Weyerdamm (23. Oktober) und in ihm der DM-Drogeriemarkt, der bislang noch im Gewerbegebiet an der Siegener Straße beheimatet ist. Diesen Umstand beim Schopf packend, möchte der aktuelle Nachbar, der Discounter Netto, sich des frei werdenden Ladenlokals bemächtigen und seine eigene Verkaufsfläche von 680 auf 1200 Quadratmeter ausdehnen. Vor diesem Hintergrund legte der Immobilienbesitzer (Widerker & Investor Objekt Altenkirchen I) der Stadt Altenkirchen einen Antrag auf Änderung des entsprechenden Bebauungsplans vor. Dass diesem Wunsch nicht im Handumdrehen entsprochen werden kann, liegt auf der bürokratisch ausgerichteten Hand. Der Haken: Die Rahmenbedingungen erlauben derzeit nur einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 750 Quadratmetern. Deswegen backte der Stadtrat Altenkirchen in seiner Zusammenkunft am frühen Dienstagabend (7. Oktober) zunächst einmal einstimmig nur kleine Brötchen mit diesem Beschluss: „Dem Antrag der Widerker & Investor Objekt Altenkirchen I vom 10. September 2025 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 ,Siegener Straße’ der Kreisstadt Altenkirchen wird zugestimmt. Sämtliche mit dem Änderungsverfahren verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Planungskosten, Kosten für erforderliche Gutachten, sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gespräche zur Realisierung des beantragten Vorhabens mit der Kreisverwaltung Altenkirchen bzw. mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu führen.“ Zum Hintergrund: Nach den Vorgaben der Landes- und regionalen Raumplanung sind Lebensmittelmärkte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche mit innenstadtrelevanten Sortimenten nur im zentralen Versorgungsbereich zulässig. Nach dem Einzelhandelskonzept für die Kreisstadt Altenkirchen befindet sich der Standort an der Siegener Straße nicht im zentralen Versorgungsbereich, jedoch in einem Ergänzungsstandort. Wegen der beabsichtigten Abweichung von den Vorgaben der Landes- und regionalen Raumplanung sind zunächst einmal Gespräche mit der Kreisverwaltung Altenkirchen (Untere Landesplanungsbehörde) und anschließend mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Obere Landesplanungsbehörde) zu führen.

Auswirkungsanalyse schießt nicht quer
Die Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH (Köln) zur geplanten Neuaufstellung des Netto-Lebensmittelmarktes kommt zu diesem Resultat (Auszüge): „Die geplante Erweiterung des Netto-Marktes an der Siegener Straße in Altenkirchen wird keine städtebaulich relevanten Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Altenkirchen sowie in den umliegenden Städten und Gemeinden auslösen. … Vor dem Hintergrund der Flächenentwicklung im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist die geplante Entwicklung als standortsichernde Maßnahme zu bewerten. Zugleich kann mit dem Erweiterungsvorhaben auf die bevorstehende Wettbewerbsintensivierung durch die Eröffnung des innerstädtischen Fachmarktzentrums mit u. a. Rewe und Penny reagiert werden. … Im Ergebnis kann somit festgestellt werden, dass negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung in Altenkirchen und in den Nachbargemeinden ausgeschlossen werden können. Vielmehr kann durch die geplante Neuaufstellung die derzeitige Marktposition gefestigt und der mit der Realisierung des innerstädtischen Fachmarktzentrums zu erwartenden Wettbewerbsintensivierung entgegengewirkt werden, so dass der Markt auch zukünftig wichtige ergänzende Versorgungsfunktionen für die östlichen Wohnquartiere der Stadt Altenkirchen und die umliegenden Ortsgemeinden übernehmen wird.“ Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz merkte an: „Ist diese Restriktion, die wir uns damals gegeben haben, noch zeitgemäß? Es wäre schön für uns, wenn der Netto größer würde. Er ist stark frequentiert und viel zu eng.“ Im Zuge der Wortmeldungen reifte die Idee, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Altenkirchen aus dem Jahre 2008 grundsätzlich einmal zu hinterfragen. Mögliche Änderungen lehnte bereits jetzt Götz Gansauer (CDU) kategorisch ab. „Ich finde das heute wichtiger als damals, damals hatten wir auch weniger Leerstand als momentan.“ Die Vorstellung, noch mehr Geschäfte aus der Innenstadt heraus zu verlagern, grauste ihn. Daniela Hillmer-Spahr (SPD) meinte, das Konzept gehöre immer wieder auf den Prüfstand, der Netto sei nicht mehr konkurrenzfähig. „Wir dürfen den Standort da oben aber nicht ausbluten lassen“, fand Lindenpütz ungeteilte Zustimmung in der Zusammenkunft.  




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Matthias Müller neuer Beigeordneter
Matthias Müller (bis Dienstag noch 34/von Mittwoch, 8. Oktober, an 35 Jahre alt) ist neuer (zweiter) Beigeordneter der Stadt. Er wurde mit 20 Ja-Stimmen (bei einer ungültigen) auf Vorschlag der FWG-Fraktion gewählt und folgt auf Sascha Schwarzbach (FWG), der per Schreiben vom 22. September das Amt niedergelegt hatte, weil er umgezogen ist. „Hier sind meine Wurzeln, hier ist mein Zuhause“, sagte Müller als Ur-Altenkirchener, der als Selbstständiger arbeitet. Für die bald zu realisierende Umgestaltung der Quengelbachaue parallel zum neuen Fachmarktzentrum steuert die Jugendkunstschule eine Skulptur in Form einer rund sieben Meter langen Sitzbank bei, zu deren Entstehung die Stadt 20.000 Euro beisteuert, wie das Gremium einstimmig befürwortete. Die Plastik soll mit Mosaiksteinen und Kacheln verziert werden. Im ersten Schritt werden die Fliesen individuell künstlerisch gestaltet. Anschließend werden sie auf die Skulptur geklebt. Das Ziel dieses Projektes ist es, Menschen aus der Stadt Altenkirchen durch die gemeinsame Arbeit an der Skulptur zusammenzubringen. Deren genauer Standort wird noch festgelegt. Die Gesamtkosten werden auf etwa 36.300 Euro geschätzt. Diese sollen durch die Jugendkunstschule, Sponsoren und eben den Zuschuss der Stadt gedeckt werden. Es gelte, die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen, ergänzte Lindenpütz.

Neue Richtlinie für Ehrungen von Bürgern
Ohne Widerspruch nahm der Rat eine neue Richtlinie über die Ehrung von ausgewählten Bürgern an. Diese Ziele werden verfolgt: Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in verschiedenen Bereichen wie Soziales, Sport, Umwelt, Kultur und Bildung; Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch öffentliche Würdigung und Ansporn für weitere Engagements; Sicherstellung eines fairen und objektiven Verfahrens bei der Vergabe von Ehrungen. Geehrt werden können Menschen, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen sowie Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Als Formen der Ehrung werden Ehrenbürgerschaft, Ehrenspange und Ehrenplakette genannt. Die Entscheidung, wer eine Auszeichnung erhält, obliegt dem Ehrengremium, bestehend aus dem Stadtbürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden sowie den jüngsten und ältesten Stadtratsmitgliedern. Nichts einzuwenden hatte die Zusammenkunft gegen zwei Zuschüsse laut „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Altenkirchen“: Dr. Silvia-Ancuta Rai, Fachärztin für Psychiatrie und Psychologie, erhält einmalig 25.000 Euro für die Übernahme einer Facharztpraxis im Bürokomplex „Echschank“, deren Eröffnung am 31. Dezember vorgesehen ist; die Hausarztpraxis Dr. Louis Chahem bekommt 500 Euro monatlich (maximal für zwei Jahre) für die Einstellung eines Weiterbildungsassistenten. Nach Recherchen stand fest: Ein Stück Wald in der Nähe des Bismarckturms ist genau so alt wie die Schützengesellschaft der Kreisstadt – nämlich 180 Jahre. Deswegen darf das Areal künftig als „Jubiläumsgeschenk“ das „Schützenwäldchen“ heißen, wogegen kein Ratsmitglied etwas einzuwenden hatte. Schilder werden darauf aufmerksam machen. Die offizielle Einweihung ist am Sonntag, 2. November, 12 Uhr, mit anschließendem Anstoßen im Schützenhaus. (vh)


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