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Pressemitteilung vom 02.01.2026    

Ganztagsbetreuung in Rheinland-Pfalz: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf der Kippe

Der Countdown läuft: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird ab dem kommenden Schuljahr Realität. Doch in Rheinland-Pfalz gibt es noch viele offene Fragen und Herausforderungen zu bewältigen.

Ganztagsbetreuung für Grundschüler. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Mainz. Wenige Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schlagen die Bildungsgewerkschaft GEW und die kommunalen Spitzenverbände Alarm. Der Bildungsgewerkschaft mangelt es an einem landesweiten Konzept und einer Moderation für die Umsetzung des Betreuungsangebots in Rheinland-Pfalz. "Wo wollen wir eigentlich hin mit dem Ganztag? Dieser Prozess fehlt uns komplett", kritisierte GEW-Vorstand Kathrin Gröning im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Die Spitzen des Städte- und Landkreistages sowie des Gemeinde- und Städtebunds fordern dringend Unterstützung des Landes für die Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Kein einheitliches System
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für die 1. Klasse. Bund und Länder haben sich auf eine schrittweise Einführung geeinigt, wobei ab 2029/2030 alle Jahrgangsstufen im Grundschulbereich erfasst werden sollen. Bis Ende des Jahrzehnts soll für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein. In Rheinland-Pfalz existiert jedoch kein einheitliches System der Ganztagsbetreuung. Es gibt nur wenige verpflichtende Systeme, während viele Schulen mit freiwilligen Angeboten arbeiten. Dazu kommen die Hort-Strukturen. "Dieser Blumenstrauß ist kunterbunt, regional sehr verschieden und landesweit nicht sauber im Monitoring", kritisierte Stefan Jakobs vom dreiköpfigen GEW-Vorstandsteam.

Das Angebot der Ganztagsbetreuung hängt in Rheinland-Pfalz stark vom Standort der Schule, den Möglichkeiten lokaler Kooperationen und den jeweiligen Wünschen der Eltern ab. Eine Moderation, wie diese unterschiedlichen Systeme mit dem künftigen Rechtsanspruch in Einklang gebracht werden sollen, fehle, bemängelten Gröning und Jakobs. Eine Regelung aus einem Guss wäre auch für die Beschäftigten wichtig. Derzeit gebe es viele Kräfte auf Honorarbasis und mit befristeten Arbeitsverhältnissen bei insgesamt niedriger Bezahlung. Mit dem Rechtsanspruch seien auch Weiterbildungen und Qualifizierungen nötig, ergänzte Vorstandsmitglied Christiane Herz.

Probleme: Geld, Platz und qualifiziertes Personal
Städte, Gemeinden und Kreise arbeiten mit großem Engagement an der Umsetzung des Rechtsanspruchs. "Dennoch ist die flächendeckende Erfüllung inklusive Ferienzeiten ab August 2026 aus unserer Sicht nicht möglich", sagten Lisa Diener, geschäftsführende Direktorin im Städtetag, ihr Amtskollege vom Landkreistag, Andreas Göbel, sowie Moritz Petry vom Gemeinde- und Städtebund auf Anfrage. Entscheidend sind drei Problembereiche: Finanzierung, Personal- und Fachkräftemangel sowie bauliche Anforderungen. Für den Ausbau der Ganztagsangebote braucht es zusätzliche Räume wie Mensen und Aufenthaltsbereiche. Vielerorts fehlen dafür Planungs- und Baukapazitäten. Besonders kritisch bleibt die Personalfrage. Für Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien finden die Kommunen kaum ausreichend Fachkräfte.




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Die kommunalen Spitzenverbände fordern von der Landesregierung die Übernahme des kommunalen Eigenanteils bei den Investitionen von 30 Prozent. Für den Ausbau des Rechtsanspruchs würden Kantinen, Aufenthaltsräume und Bewegungsflächen benötigt. Außerdem sollte es die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für den laufenden Betrieb an die Kommunen geben.

Bildungsminister Teuber sieht Rheinland-Pfalz gut vorbereitet
Bildungsminister Sven Teuber (SPD) sieht Rheinland-Pfalz dagegen gut vorbereitet. Für den Start zum kommenden Schuljahr 2026/27 werde von einer Nachfrage von rund 60 Prozent der Erstklässler ausgegangen. Da bei den ursprünglichen Planungen von einem höheren Bedarf ausgegangen worden sei, sei Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg. Die Stärke von Rheinland-Pfalz seien die vielfältigen Betreuungsangebote, sagte der Bildungsminister. Es gebe sowohl die Ganztagsbetreuung in Angebotsform als auch verpflichtend, die offene Ganztagsschule im Rahmen der betreuenden Grundschule sowie die Betreuung im Hort. Durch diese vielfältige Struktur gebe es eine höhere Akzeptanz für Ganztagsförderung im Land. In Rheinland-Pfalz werde von einer jährlichen Steigerung der Nachfrage von eineinhalb Prozent ausgegangen.

Die Ganztagsschulen in verpflichtender Form würden immer stärker nachgefragt. Es gebe gezielt aus mehreren verschiedenen Schulformen Anfragen. Für das kommende Schuljahr lägen bereits 17 Optionen für eine Ganztagsschulerrichtung vor, berichtete Teuber. In Rheinland-Pfalz gibt es knapp 1.000 Grundschulen. Im laufenden Schuljahr 2025/26 bestehen laut Bildungsministerium an insgesamt 666 Standorten Ganztagsschulen in Angebotsform. Davon sind 357 Grundschulen. Die Zahl der Ganztagsschulen in verpflichtender Form beläuft sich demnach auf 107 im laufenden Schuljahr, darunter 10 Grundschulen.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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