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Pressemitteilung vom 16.05.2026    

Altöl umweltgerecht sowie kostenfrei entsorgen

Der Ölwechsel ist eine regelmäßige Wartungsaufgabe am Fahrzeug. Wer dies selbst durchführt, sieht sich oft mit dem Problem der fachgerechten Altölentsorgung konfrontiert.

Altölensorgung (Symbolfoto: Grafik Gemini)

Kreis Altenkirchen. Altöle sind Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischem Öl bestehen. Da von Ölen eine große Umweltgefahr ausgeht (ein Liter Öl kann bis zu 1 Million Liter Trinkwasser verschmutzen), wurde die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung des Abfalls bereits seit 1987 in der Altölverordnung geregelt. Die AltölV wurde zuletzt am 5. Oktober 2020 geändert und damals den heute noch aktuellen Umweltschutzzielen angepasst.

Wer privat Altöl entsorgt, muss in der Regel nichts dafür bezahlen
Grundsätzlich gilt, wer Öl für Motoren und Getriebe verkauft, muss die gleiche Menge an Altöl kostenlos zurücknehmen. Zu dieser Rücknahmeverpflichtung zählen auch die Ölfilter sowie durch den Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltigen Abfälle (zum Beispiel Putzlappen). Von dieser Regelung ist auch der Internethandel nicht ausgenommen. Der Onlinehändler ist verpflichtet, dem Käufer in zumutbarer Entfernung eine Annahmestelle mitzuteilen, an der er sein Altöl und die ölhaltigen Abfälle kostenlos abgeben kann.
Die kostenlose Rückgabe erfolgt gegen Vorlage des Kassenbons, daher diesen stets gut aufbewahren.



Damit bei den Altölen eine hochwertige stoffliche Verwertung möglich ist, wurden vier Sammelkategorien in der Altölverordnung implementiert. Die Altöle aus Motoren und Getrieben fallen in die Sammelkategorie Eins, aus denen durch Raffination wieder neue Schmierstoffe erzeugt werden. Um dies zu gewährleisten, darf das Altöl nie mit anderen Stoffen wie zum Beispiel Benzin oder Brems- oder Kühlflüssigkeit vermischt werden.

Wer doch mal seinen Einkaufsbeleg nicht aufbewahrt hat, hat im Landkreis Altenkirchen die Möglichkeit, Altöl in haushaltsüblichen Mengen (bis maximal zehn Liter) kostenfrei am Umweltmobil abzugeben.

Wer trotz dieser möglichen Verwertungswege Altöle illegal ablagert oder entsorgt, macht sich einer Umweltstraftat schuldig und muss mit einem enormen Bußgeld rechnen. Bei weiteren Fragen kann man sich an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der E-Mail: abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 02681-813070 wenden. Dort wird stets umfassend und kompetent beraten. (PM)


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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