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Pressemitteilung vom 14.08.2026    

Tierquälerei in Rheinland-Pfalz: Kein Bagatelldelikt

In Rheinland-Pfalz gibt es immer wieder Fälle von Tierquälerei, die nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch Vernachlässigung geschehen. Der Schutz der Tiere ist gesetzlich verankert und Verstöße können ernsthafte Konsequenzen haben.

Symbolbild: LKA RLP (KI generiert)

Mainz. Die meisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Rheinland-Pfalz kümmern sich verantwortungsvoll um ihre Tiere. Dennoch kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen Tiere nicht artgerecht gehalten oder medizinisch unzureichend versorgt werden. In einigen Fällen werden Tiere sogar in Wohnungen, Häusern oder Ställen zurückgelassen.

Nicht nur aktives Handeln kann als Tierquälerei gelten; auch das Unterlassen notwendiger Fürsorge kann erhebliche Schmerzen und Leiden für Tiere bedeuten. Dies geschieht etwa, wenn Tiere nicht ausreichend gefüttert oder bei Erkrankungen nicht tiermedizinisch behandelt werden. Schwer kranke Tiere werden zudem immer wieder ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen.

Tierhalter und Personen, die Tiere betreuen, sind gesetzlich verpflichtet, für deren Wohl zu sorgen. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, und es können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.




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Wer ein Tier anschaffen möchte, sollte sich intensiv mit dessen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung auseinandersetzen. Dazu gehört auch die ehrliche Frage, ob diese Bedürfnisse dauerhaft erfüllt werden können. Neben dem täglichen Zeit- und Pflegeaufwand müssen auch mögliche Tierarztkosten berücksichtigt werden. Tiere sind in solchen Situationen auf die Fürsorge und Aufmerksamkeit des Menschen angewiesen.

Bei Beobachtung von Vernachlässigung oder anderen Formen von Tierquälerei wird gebeten, das zuständige Veterinäramt zu informieren. In akuten Notfällen sollte direkt die Polizei verständigt werden. Weitere Informationen zum Thema bietet das Serviceportal Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort "Tierquälerei". PM/Red


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