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Pressemitteilung vom 18.08.2026    

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage in Millionenbetrugsfall "Operation Chargeback"

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat im Rahmen der "Operation Chargeback" Anklage gegen neun Personen erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Teil eines internationalen Netzwerks zu sein, das weltweit Kreditkarteninhaber geschädigt haben soll. Die Ermittlungen decken einen mutmaßlichen Schaden in Millionenhöhe auf.

Landgericht Koblenz (Archivfoto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz. Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen neun Personen im Zusammenhang mit dem Ermittlungskomplex "Operation Chargeback" erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, von 2016 bis 2021 als Teil eines international organisierten Netzwerks Kreditkartendaten durch Phishing und Abofallen erlangt und die Herkunft der Gelder verschleiert zu haben (die Kuriere berichteten über die Razzia im November 2025, die zur Festnahme der Beschuldigten führte).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll das Netzwerk sich durch Phishing und Abofallen Kreditkartendaten von mehr als drei Millionen Kreditkarteninhabern aus 193 Ländern verschafft haben. Damit sollen die Angeschuldigten gemeinsam mit weiteren Personen zwischen 2016 und 2021 mehr als 18 Millionen Abonnements über eigens dafür betriebene Fake-Internetseiten generiert haben, die vor allem Dating- und pornografische Inhalte enthalten haben sollen. Diese Internetseiten waren allerdings im Internet durch Suchmaschinen nicht auffindbar, sondern sollen lediglich eine formale Grundlage für die jeweilige Kreditkartenbelastung geboten haben, ohne dass die betroffenen Karteninhaber die Seiten selbst genutzt haben. Die monatlichen Beträge sollen bewusst niedrig gehalten und mit kryptischen, kaum zuzuordnenden Buchungstexten versehen worden sein, sodass die unberechtigten Abbuchungen häufig nicht auffielen, teilweise über lange Zeiträume nicht reklamiert wurden oder gar vollständig unbemerkt blieben. Der bislang bezifferte mutmaßliche Schaden liegt bei mehr als 260 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen die Angeschuldigten in weiteren Fällen versucht haben, unberechtigte Kreditkartenbelastungen in Höhe von mehr als 750 Millionen Euro herbeizuführen. Aus unterschiedlichen Gründen, etwa wegen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Kreditkarten, kam es aber nicht zu deren Belastung.

Anklage gegen die Beschuldigten
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bewertet die mutmaßliche unbefugte Nutzung fremder Kreditkartendaten auf den Fake-Internetseiten als gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug (§ 263a Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 263 Abs. 5 StGB).

Den Angeschuldigten wird weiterhin zur Last gelegt, die aus den Betrugstaten erlangten Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust zu haben. Insoweit besteht nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Geldwäsche (§ 261 StGB). Auch wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, sich an einer im Ausland ansässigen kriminellen Vereinigung, die auf die fortgesetzte Begehung von Betrugs- und Geldwäschetaten sowie die Infiltration des deutschen Finanzsystems und Schaffung eines Schattenfinanzwesens gerichtet war, beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 in Verbindung mit § 129b Abs. 1 StGB).



Funktionen der Beschuldigten in der Betrugsmasche
Von den acht männlichen und einer weiblichen Angeschuldigten deutscher oder kanadischer Nationalität im Alter zwischen 33 und 57 Jahren sollen drei als Vermittler tätig gewesen sein. Sie sollen als Bindeglied dafür gesorgt haben, dass die von den Netzwerken genutzten Scheingesellschaften von den Zahlungsdienstleistern als Vertragspartner akzeptiert wurden. Damit sollen die Vermittler den Scheinhändlern eine Zugangsmöglichkeit zum Kreditkartenzahlungsverkehr verschafft haben, die sie bei Offenlegung der tatsächlichen Hintergründe ihrer Tätigkeit nicht hätten erlangen können.

Ein weiterer Angeschuldigter soll die betrügerischen Netzwerke in seiner Funktion als selbständiger Risk Manager unterstützt haben. Ihm wird vorgeworfen, den Netzwerken manipulierte Risikoberichte zur Verfügung gestellt und ihnen gezeigt zu haben, worauf sie für eine erfolgreiche Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu einem Zahlungsdienstleister achten mussten. Zu diesem Zwecke soll er sowohl den Vermittlern als auch einem der Netzwerke eine Compliance- und Risikomanagement-Software zur Verfügung gestellt haben.

Bei den verbleibenden fünf Angeschuldigten handelt es sich teils um ehemalige Geschäftsführer der Zahlungsdienstleister, teils um Personen aus der Führungsebene sowie Abteilungsleiter unter anderem aus den Bereichen Risikomanagement, Vertrieb und Compliance der Zahlungsdienstleister. Ihnen wird vorgeworfen, Kenntnis von den betrügerischen Abonnementmodellen und den Strukturen der Betrugsnetzwerke gehabt und ihnen dennoch uneingeschränkt Zugang zur Infrastruktur der deutschen Zahlungsdienstleister gewährt und diesen aufrechterhalten zu haben.

Ein Beschuldigter in Kanada
Sechs Angeschuldigte befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Gegen einen Angeschuldigten wurde der Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Ein Angeschuldigter befindet sich derzeit in Kanada. Insoweit ist ein Auslieferungsverfahren anhängig.

Das Landgericht Koblenz wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben. (PM/Red)


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