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Nachricht vom 20.08.2026    

Altenkirchen: Sanierungen in der Innenstadt beginnen schon im September

Die Sanierungen des Schlossplatzes und der „oberen“ Fußgängerzone in der Altenkirchener City können beginnen. Der Stadtrat vergab einstimmig den ersten Auftrag für das Großprojekt, das auch die Abdichtung des Deckels über der Tiefgarage beinhaltet, der an einigen Stellen undicht geworden ist.

Bald hat der Altenkirchener Schlossplatz in seiner jetzigen Gestaltung ausgedient. (Foto: vh)

Altenkirchen. Bald werden wieder Baumaschinen einen Teil der Altenkirchener Stadtmitte bestimmen. Die Sanierungen des Schlossplatzes und der „oberen“ Wilhelmstraße (zwischen Gebäude Westerwald Bank und Fußgängerüberweg Frankfurter Straße) können beginnen. Der Stadtrat vergab in seiner Sondersitzung am späten Donnerstagnachmittag (20. August) in der Stadthalle einstimmig den Auftrag für die Tiefbau- und Abdichtungsarbeiten des Deckels der Tiefgarage an die Firma Reuscher Tiefbau GmbH (Dürrholz) zu einem Gesamtpreis in Höhe von 1.856.719 Euro. Parallel wird das Unternehmen für die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld, die die Mischwasserkanäle in der oberen Wilhelmstraße bzw. am Schlossplatz erneuern, nach gesonderter Vergabe rund 308.964 Euro in Rechnung stellen. Drei Firmen hatten ihre Angebote vorlegt, wobei die dritte immerhin mit 2.788.927 Euro ins Rennen gegangen war. Die Arbeiten beginnen nach dem 5. September (Kultopia-Veranstaltung) zunächst nur auf dem Schlossplatz. „Wir hoffen, dass wir bis zum Weihnachtsmarkt 2027 mit allen Maßnahmen fertig sind. Das ist ein ambitioniertes Zeitziel“, sagte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz. Ohne Widerspruch beauftragte das Gremium die Firma Stoffel Bedachungen GmbH (Altenkirchen) für 10.586 Euro, die Wand des linken Nachbargebäudes (Blickrichtung vom Bürgersteig aus) der angrenzenden und inzwischen abgerissenen Bäckerei Schumacher in der Wilhelmstraße zu dämmen und zu verschließen. Der ehemalige Anschluss auf der rechten Seite bedarf nur eines neuen Anstrichs.

Ja zur Eilentscheidung
Nichts auszusetzen hatte die Zusammenkunft bei zwei Enthaltungen an einer Eilentscheidung, die der Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten getroffen hatte. So möchte die Stadt bei zwei Maßnahmen vom Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ profitieren, das „Kommunen bei der nachhaltigen Stärkung und Weiterentwicklung ihrer Innenstädte und Ortskerne unterstützt. Gefördert werden Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels und der Gastronomie. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme je beantragter Maßnahme beträgt 50.000 Euro“. Zum einen ist eine Innenstadtoffensive geplant, für die die Erarbeitung eines Innenstadtkonzeptes erforderlich ist. Mit Unterstützung eines Planungsbüros sowie den Innenstadtakteuren soll eine Strategie entwickelt werden, um die City als multifunktionales Zentrum mit attraktiven Aufenthalts-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Begegnungsangeboten weiterzuentwickeln.




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Lichtkonzept „Altenkirchen leuchtet“
Zum anderen soll zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Weihnachtszeit das Lichtkonzept „Altenkirchen leuchtet“ zum Tragen kommen. Vorgesehen ist die Anschaffung und Installation moderner, energieeffizienter Beleuchtungselemente in der Wilhelmstraße, an der Stadthalle sowie an ausgewählten Stadteingängen. Ergänzend sollen Maststeckdosen nachgerüstet werden. Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 122.294 Euro. Bislang wurde die Weihnachtsbeleuchtung (Anschaffung sowie Auf- und Abhängen) in der Regel vom Aktionskreis finanziert. Die Stadt hatte sich auch schon mit Zuschüssen oder der Übernahme von Kosten beteiligt. Nach den Vorstellungen soll sie auch den vorhandenen Bestand an Weihnachtsbeleuchtung übernehmen. Die Inbetriebnahme der neuen Illumination ist im Rahmen des Weihnachtsmarktes im Dezember 2027 vorgesehen, wobei das Auf- und Abhängen künftig zu Lasten der Kommune geht. Die Anschaffung der Weihnachtsbeleuchtung für rund 50.000 Euro soll auch erfolgen, wenn kein Zuschuss gewährt wird. „Wir können bei den Kosten nach unten abweichen für den Fall, dass wir keine Förderung erhalten“, stellte Lindenpütz fest, der mit der Entscheidung, ob Geld fließt oder nicht, „in den nächsten Monaten rechnet“. (vh)


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