Pressemitteilung vom 23.09.2026 
Werbung in ChatGPT: Was Nutzer wissen sollten
Seit dem 24. August zeigt OpenAI in 31 europäischen Ländern, darunter Deutschland, bezahlte Anzeigen in ChatGPT an. Die Datenschutzexpertin Ayten Öksüz von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was das für die Nutzer des KI-Chatbots bedeutet.
Düsseldorf. Seit dem 24. August sind in 31 europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, bezahlte Anzeigen in den kostenlosen und günstigeren Tarifen von ChatGPT zu sehen. Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erläutert, dass es im Europäischen Wirtschaftsraum zunächst keine personalisierte Werbung geben soll. Dennoch kann sich die angezeigte Werbung am Inhalt des aktuellen Gesprächs orientieren. Nutzer, die keine Werbung wünschen, können eine werbefreie Variante aktivieren, müssen jedoch mit Einschränkungen beim Nachrichtenlimit rechnen.
Viele Menschen nutzen KI-Chatbots nicht nur für allgemeine Fragen, sondern auch für sensible Themen wie Gesundheit oder Finanzen. Dabei sollten sie beachten, dass der Chatinhalt für die Auswahl der Werbung genutzt werden kann. OpenAI versichert, dass bei sensiblen Themen keine Werbung geschaltet wird, dennoch ist Vorsicht geboten.
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Auch wenn OpenAI ankündigt, dass Anzeigen klar gekennzeichnet sein sollen, besteht die Gefahr, dass Verbraucher die Werbung mit einer Empfehlung verwechseln. Nutzer sollten daher immer kritisch hinterfragen und zusätzliche Quellen zurate ziehen. Ob die Ausgestaltung der Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss individuell geprüft werden. PM/Red
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