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Nachricht vom 26.09.2026    

Debatte um Kinderkrankengeld: Mainz widerspricht Bundesregierung

Die Diskussion um die zukünftige Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes sorgt für unterschiedliche Meinungen. Während die Bundesregierung eine Verkürzung der Anspruchszeit in Betracht zieht, gibt es aus Rheinland-Pfalz deutlichen Widerspruch.

Clemens Hoch. (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Mainz. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes ausgesprochen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur betonte Hoch in Mainz, dass die seit der Corona-Pandemie geltende Regelung beibehalten werden solle. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte kürzlich signalisiert, dass er eine erneute Verlängerung der aktuellen Spanne ablehne.

Derzeit gilt eine Verlängerung der Bezugsdauer - pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage. Diese Regelung wurde bereits für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich festgeschrieben, nachdem sie ursprünglich während der Corona-Krise eingeführt worden war. Vor dieser Anpassung standen jedem Elternteil nur 10 Kinderkrankentage pro Jahr zu.




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Minister Hoch warnte vor den Folgen einer möglichen Reduzierung von 15 auf 10 Tage. "Ein krankes Kind darf kein Risiko für Arbeitsplatz und Einkommen darstellen", erklärte er. Er betonte die Wichtigkeit, dass Familien Beruf und Familie vereinbaren können, ohne bei der Betreuung kranker Kinder vor unlösbare Probleme gestellt zu werden.

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Die Krankenkasse übernimmt dann den Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Kinderkrankengeld. (dpa/bearbeitet durch Red)


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