Pressemitteilung vom 27.09.2026 
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Böllerwurf in Altenkirchen
Am Freitagabend (25. September) kam es in Altenkirchen zu einem gefährlichen Vorfall auf der Quengelstraße. Eine zivile Streifenwagenbesatzung wurde von einer Gruppe auf E-Crossmaschinen angegriffen. Der Einsatz von Feuerwerkskörpern führte zu diversen Strafverfahren.
Altenkirchen. Am Freitag (25. September), gegen 20.50 Uhr, begegnete eine zivile Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Altenkirchen auf der Quengelstraße einer vierköpfigen Gruppe auf E-Crossmaschinen. Einige der Fahrzeuge waren ohne Kennzeichen und lichttechnische Einrichtungen unterwegs. Während der Begegnung zündete ein Sozius einen Feuerwerkskörper und warf ihn in Richtung des Streifenwagens, wo er unter dem Fahrzeug detonierte.
Die Beamten beobachteten während der anschließenden Verfolgung, dass weitere Feuerwerkskörper auf entgegenkommende Fahrzeuge geworfen wurden. Die Verantwortlichen konnten anschließend in der Kölner Straße gestellt und in Teilen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der minderjährige Fahrzeugführer der besagten E-Crossmaschine nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Gegen den Fahrer und den Sozius wurden diverse Strafverfahren eingeleitet. Beide wurden anschließend an ihre Eltern übergeben.
Zeugen, die durch den Wurf der Feuerwerkskörper gefährdet oder geschädigt wurden, werden gebeten, sich mit der Polizei Altenkirchen in Verbindung zu setzen. (PM/bearbeitet durch Red)
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