Pressemitteilung vom 01.10.2026 
Mehr Förderung für Wohneigentum: ISB erhöht Darlehensbetrag auf 250.000 Euro
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erhöht den möglichen Darlehensbetrag für selbstgenutztes Wohneigentum deutlich. Ab 1. Oktober 2026 können Privatpersonen im Programm Wohneigentum Universell bis zu 250.000 Euro für Bau, Kauf oder Modernisierung erhalten.
Rheinland-Pfalz. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) verbessert die Konditionen ihres Förderdarlehens Wohneigentum Universell. Ab 1. Oktober 2026 können Privatpersonen im Förderprogramm einen Darlehensbetrag von bis zu 250.000 Euro statt bislang 100.000 Euro erhalten.
Das Darlehen richtet sich an alle, die in Rheinland-Pfalz selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder modernisieren möchten. Mit der Erhöhung des möglichen Darlehensbetrags übernimmt die ISB künftig einen deutlich größeren Anteil der Finanzierung.
Mehr finanzieller Spielraum
Wer ein Eigenheim plant, muss die Finanzierung häufig aus mehreren Bausteinen zusammensetzen. Durch die Erhöhung des Darlehensbetrags sollen private Antragsteller bei der Suche nach ergänzenden Finanzierungen entlastet werden.
ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link erklärt, viele Menschen wünschten sich Wohneigentum, stünden jedoch vor steigenden Finanzierungskosten. Mit der Erhöhung des Darlehensbetrags werde zusätzlicher finanzieller Spielraum geschaffen und der Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz gestärkt.
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Wichtige Konditionen des Förderdarlehens
Das Förderdarlehen Wohneigentum Universell kann für den Neubau, den Ankauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Der Darlehensbetrag kann zwischen 25.000 und 250.000 Euro frei gewählt werden.
Für das Programm gelten keine Einkommensgrenzen und keine Grenzen bei der Wohnfläche. Die Zinsfestschreibung beträgt 20 Jahre. Das Darlehen wird nachrangig abgesichert, sodass ein weiterer Finanzierungspartner erforderlich ist. Zudem müssen 10 Prozent Eigenkapital eingebracht werden.
Mindestens eine antragstellende Person muss außerdem ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen.
Digitale Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Self-Service-Portal der ISB. Interessierte können dort ihren Antrag online einreichen.
Für Fragen und Beratung steht das Team Wohnraumförderung der ISB zur Verfügung. Die aktuellen Zinskonditionen werden regelmäßig auf der Internetseite der ISB veröffentlicht.(PM/bearbeitet durch Red)
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