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Nachricht vom 09.10.2026    

Verhandlung wegen Totschlags in Kirchen wird beim Landgericht Koblenz fortgeführt

Von Wolfgang Rabsch

Bei der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurden weitere Fortsetzungstermine im Verfahren wegen des Todes eines Mannes in einer Wohngemeinschaft in Kirchen verhandelt. Da die Kuriere nicht von jedem einzelnen Verhandlungstag berichten, hier eine Zusammenfassung. Am 19. Oktober soll das psychiatrische Gutachten erstattet werden.

Fotos: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Bei der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurden inzwischen weitere Fortsetzungstermine verhandelt, auf denen die schrecklichen Ereignisse in der Wohngemeinschaft in Kirchen weiter beleuchtet wurden. Da die Kuriere nicht über jeden einzelnen Verhandlungstag berichten, ist es ausreichend, von Zeit zu Zeit eine Zusammenfassung zu erstellen, damit die interessierten Leser auf dem Laufenden bleiben. Es sind noch weitere Verhandlungstage anberaumt, jedoch scheint es möglich, dass der Prozess sich allmählich dem Ende zuneigt und die Strafkammer zu einem Urteil gelangen kann. Hier die erste Zusammenfassung.

Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz
Die folgende Zusammenfassung basiert auf der Darstellung, die die Pressestelle des Landgerichts Koblenz der Redaktion zur Verfügung gestellt hat.

Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Ort im Kreis Altenkirchen einen Menschen getötet zu haben, ohne dabei Mörder zu sein. Der Angeklagte soll in einem Mehrparteienhaus in einer Wohngemeinschaft gewohnt und sich mit dem später Verstorbenen eine Küche geteilt haben. Die beiden sollen keine Freundschaft gepflegt, aber auch kein von Streit geprägtes Verhältnis gehabt haben.

Am Abend des 18. März 2026 soll der Angeklagte in der gemeinsamen Küche mit mehreren Bratpfannen auf seinen Mitbewohner eingeschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben, um ihn zu töten. Durch die Schläge mit den Bratpfannen soll der Hinterkopf des Mannes zertrümmert worden sein, wodurch er einen Schädelbasisbruch erlitten haben soll. Zudem sollen durch Messerstiche die Lunge und die Bauchdecke verletzt worden sein. Ob bei dem Angeklagten eine psychiatrische Erkrankung vorliegt oder akut aufgetreten ist, ist unklar.

Angewandte Vorschrift ist § 212 des Strafgesetzbuchs: Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft.

Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Stahl aus Koblenz, ließ der Angeklagte zu Beginn des Prozesses erklären, dass die Tat nicht zu bestreiten sei, er jedoch keine Erklärung finde, wie es dazu kommen konnte. Er habe regelmäßig einen Mix aus LSD, Cannabis, Kokain, Amphetamin und Diazepam konsumiert. Hintergrund seien Depressionen, Paranoia und Verfolgungswahn gewesen.

Wurde der Angeklagte als Kind misshandelt?
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurden verschiedene Zeugen vernommen, in erster Linie Kriminal- und Polizeibeamte, die vor Ort waren, um die Ermittlungen aufzunehmen und Spuren zu sichern, und zudem die Vernehmungen des Angeklagten durchführten. Die Mutter des Angeklagten sagte aus, dass ihr Sohn bis zum fünften Lebensjahr von seinem Vater physisch und psychisch misshandelt worden sei und sie sich deshalb habe scheiden lassen. Der Vater des Opfers erklärte, dass sein Sohn der ganze Stolz der Familie gewesen sei. Die Familie leide sehr unter seinem Tod und habe deshalb therapeutische Hilfe in Anspruch genommen.



Die toxikologische Gutachterin versuchte zu erklären, wie die zahlreichen Medikamente und Drogen, die der Angeklagte zu sich nahm, durch Wechselwirkungen seine Psyche beeinflusst hätten. Unter anderem hätten sie einen „Flashback“ verursacht haben können, der dann zur Tat geführt haben könnte.

War ein „Flashback“ Auslöser der Tat?
Ein „Flashback“ ist ein psychologisches Phänomen, das durch einen Schlüsselreiz ausgelöst wird. Die betroffene Person hat dann ein plötzliches, für gewöhnlich kraftvolles Wiedererleben eines vergangenen Erlebnisses oder früherer Gefühlszustände. Diese Erinnerungen können von jeder vorstellbaren Gefühlsart sein. Der Begriff wird vor allem dann verwendet, wenn die Erinnerung unwillkürlich auftaucht und/oder so stark ist, dass die Person die Erfahrung wieder durchlebt und unfähig ist, sie als bloße Erinnerung zu erkennen. „Flashbacks“ treten als Symptom einer posttraumatischen Belastungsstörung auf. Ein Flashback kann auch Monate nach der Einnahme noch auftreten. Die Einnahme von LSD könne Halluzinationen und Verfolgungsängste hervorrufen; die Einnahme von Testosteron könne erhöhte Aggressivität auslösen.

Fand eine „Übertötung” des Opfers statt?
Die medizinische Gutachterin, die den Leichnam obduzierte, erklärte, dass der Tod des Mannes durch eine Form der „Übertötung” verursacht sein könnte, da der Körper an verschiedenen Stellen stark geschädigt worden sei. Am Kopf des Opfers sei ein Schädel-Hirn-Trauma feststellbar gewesen, wobei sogar Hirnmasse ausgetreten sei. Die Medizinerin habe weiterhin ein Monokelhämatom, Rippenbrüche, einen Kollaps beider Lungenflügel, Brüche an der rechten Hand, Verletzungen des Nierenbeckens und des Kehlkopfes festgestellt. Die Verletzungen des Opfers würden auch die Vermutung nahelegen, dass es sich verzweifelt gegen die Angriffe des Angeklagten zur Wehr gesetzt habe.

Die tödlichen Verletzungen des Opfers wurden auf Fotos festgehalten, die jedoch im Video nicht öffentlich in der Verhandlung gezeigt wurden – aus Gründen der Pietät und weil der Vorsitzende den sehr verstörenden Aufnahmen der Öffentlichkeit nicht zumuten wollte.

Die Sitzung wurde unterbrochen und soll am 19. Oktober 2026 fortgesetzt werden, wobei die Erstattung des psychiatrischen Gutachtens erfolgen soll. Es wird von großer Bedeutung sein für die Frage, ob bei dem Angeklagten zur Tatzeit Schuldunfähigkeit (Paragraf 20 des Strafgesetzbuchs) oder verminderte Schuldfähigkeit (Paragraf 21) vorgelegen hat. Die Kuriere werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.

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