Pressemitteilung vom 22.10.2026 
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor Phishing und Identitätsdiebstahl
Unerklärliche Abbuchungen, Rechnungen für nie bestellte Waren oder unberechtigte Inkassoforderungen können auf Identitätsdiebstahl hindeuten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt geben Hinweise zu Phishing, Smishing, Quishing und Betrugsmaschen über Messenger-Dienste.
Rheinland-Pfalz. Kriminelle nutzen persönliche Daten wie Namen, Geburtsdaten, Zugangsdaten oder Kontoinformationen, um auf fremde Kosten einzukaufen, Verträge abzuschließen oder weitere Betrugsstraftaten vorzubereiten.
Beim klassischen Phishing versenden Täter E-Mails, die scheinbar von Banken, Behörden oder bekannten Unternehmen stammen. Durch künstliche Intelligenz wirkten die Texte inzwischen oft professionell. Häufig werde dabei mit kurzen Fristen, angeblichen Notfällen, Gewinnversprechen oder Mahnungen Druck aufgebaut.
Beim Smishing erfolgt der Betrugsversuch per SMS. Besonders häufig geben sich die Absender als Paketdienste aus und behaupten, eine Sendung müsse bestätigt oder eine Gebühr bezahlt werden. Die enthaltenen Links führen zu gefälschten Webseiten, auf denen Daten abgegriffen werden sollen.
Beim Quishing werden manipulierte QR-Codes eingesetzt, etwa an Parkautomaten, E-Ladesäulen, Haltestellen oder in E-Mails. Nach dem Scannen werden Betroffene auf nachgeahmte Internetseiten geleitet. Dort sollen sie Zugangsdaten oder Bankinformationen eingeben.
Auch über Messenger-Dienste versuchen Betrüger, das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern auszunutzen. Dabei geht es unter anderem um unbekannte Gruppenchats, angebliche Nebenjobs, Trading-Angebote oder Online-Abstimmungen. Bei der Masche "GhostPairing" verschicken Kriminelle über WhatsApp vermeintliche Abstimmungslinks. Auf gefälschten Internetseiten sollen Betroffene ihre Mobilfunknummer eingeben und einen Bestätigungscode freigeben. Dadurch können die Täter Zugriff auf das WhatsApp-Konto erhalten.
Anschließend versenden sie im Namen der Betroffenen weitere Betrugslinks oder Geldforderungen zwischen 400 und 800 Euro an deren Kontakte. Um unentdeckt zu bleiben, archivieren die Täter die Chats. Diese erscheinen dann nicht mehr in der normalen Chat-Übersicht, sodass der Betrug häufig erst durch Hinweise Dritter auffällt.
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Tipps für mehr Sicherheit
Unerwartete Links sollten nicht angeklickt und unbekannte Anhänge nicht geöffnet werden. Bei kurzen Fristen oder angedrohten Konsequenzen raten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt dazu, Ruhe zu bewahren und Nachrichten sorgfältig zu prüfen. Für Online-Banking und Einkäufe sollten ausschließlich offizielle Apps oder direkt bekannte Webadressen genutzt werden.
QR-Codes sollten nur aus vertrauenswürdigen Quellen gescannt werden. Vor dem Öffnen ist die angezeigte Internetadresse zu prüfen. Für verschiedene Konten sollten unterschiedliche sichere Passwörter verwendet und nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet werden, etwa per App oder SMS-Code.
Unbekannte Messenger-Gruppen sollten verlassen werden. Unerwartete Job-, Gewinn- oder Investmentangebote seien kritisch zu prüfen. Sensible persönliche Informationen und Bankdaten sollten nicht leichtfertig weitergegeben werden. Bestätigungscodes dürfen niemals an andere übermittelt werden. Auch Geräteverknüpfungen sollten nur bestätigt werden, wenn sie selbst veranlasst wurden. Andernfalls können Kriminelle Zugriff auf das WhatsApp-Konto erhalten.
Bei einem verdächtigen Vorfall sollte unverzüglich die Bank informiert, das Konto gesperrt, sollten Passwörter geändert und der Fall bei der Polizei angezeigt werden.
Kostenfreies Web-Seminar
Weitere Informationen gibt es beim kostenfreien Web-Seminar "Schutz vor Cybercrime" am 28. Oktober um 16.00 Uhr. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben dort praxisnahe Hinweise zur Früherkennung von Cyberangriffen. Die Anmeldung ist online möglich.
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