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Nachricht vom 22.10.2026    

Halloween: Wann der Spaß zur Straftat wird

Am 31. Oktober ziehen wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen. Doch nicht jeder Halloween-Streich ist harmlos, und auch bei geplanten Protesten gilt Vorsicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt wichtige Hinweise, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

Symbolfoto

Mainz. "Süßes, Saures - oder Strafanzeige?" Auch zu Halloween gelten Regeln. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt: Nicht jeder Streich ist harmlos. Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - solche Aktionen sind Sachbeschädigungen. Diese können teuer werden: Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch härter fallen Strafen aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen, wie Parkbänke oder Laternen. Auch wer nur zuschaut oder mit einer Gruppe unterwegs ist, kann sich strafbar machen, da es sich dann um gemeinschaftliche Sachbeschädigung handelt. Eltern haften unter Umständen für missglückte Streiche ihrer Kinder, besonders wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Auch bei Protesten gilt: Keine Gewalt. In Frankreich führten gesellschaftliche Spannungen zuletzt zu Ausschreitungen. Nun plant die Initiative "Gen Z regelt das" am 31. Oktober einen bundesweiten Aktionstag in 21 deutschen Städten. Sie fordert mehr Investitionen in Bildung und Gesundheit sowie Maßnahmen gegen steigende Lebenshaltungskosten. Die Polizei warnt vor der Gefahr, dass radikale Gruppen die Proteste instrumentalisieren könnten. Aufrufe zu Gewalt kursieren bereits in sozialen Netzwerken. Die Polizei duldet keine Gewalt; Beteiligte an Ausschreitungen oder Sachbeschädigungen müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen.



So bleibt Halloween sicher:
1. Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eierwerfen oder Böller in Briefkästen keine harmlosen Streiche sind.
2. Achten Sie auf die Gegenstände, die Ihre Kinder zu Halloween mitnehmen.
3. Begleiten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit.
4. Lassen Sie sich nicht von Gruppendruck oder sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten.
5. Friedlicher Protest ist ein Grundrecht - Gewalt nicht.

Die Botschaft des Landeskriminalamts ist klar: Ob Halloween-Streich oder Protest - Spaß und Meinungsäußerung enden dort, wo andere geschädigt, bedroht oder angegriffen werden. Red


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