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Nachricht vom 30.10.2026    

Halloween in Rheinland-Pfalz: Polizei warnt vor Streichen mit Folgen

Jedes Jahr am 31. Oktober ziehen verkleidete Kinder von Tür zu Tür und rufen "Süßes oder Saures!". Während gruselige Kostüme und harmlose Streiche dazugehören, warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor den Grenzen des Spaßes.

Halloween. Foto: Martin Schutt/dpa

Mainz. Wenn an diesem Samstag (31. Oktober) schaurige Gestalten durch die Straßen ziehen, ist Vorsicht geboten. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz mahnt, dass nicht jeder Halloween-Streich erlaubt ist. Besonders Sachbeschädigungen wie Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solche Taten könnten Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die Strafen erhöhen sich, wenn Gegenstände beschädigt werden, die der Allgemeinheit dienen, wie Parkbänke oder Fensterscheiben in Zügen. Auch Zuschauer solcher Taten müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Das LKA weist darauf hin, dass Eltern unter bestimmten Umständen für die Taten ihrer Kinder haften können, insbesondere wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Um negative Erlebnisse zu vermeiden, sollten Eltern mit ihren Kindern besprechen, was erlaubt ist und wo Grenzen liegen. Sie sollten darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder bei Halloween-Touren mitnehmen und sie möglichst begleiten. Niemand sollte sich durch Gruppendruck oder soziale Netzwerke zu Straftaten verleiten lassen.

Auch die für den 31. Oktober geplanten Demonstrationen stehen unter Beobachtung der Polizei. Die Initiative "Gen Z regelt" plant einen Aktionstag in über 20 Städten. Laut LKA Rheinland-Pfalz kursieren bereits Aufrufe zu Gewalt in sozialen Netzwerken. Es besteht die Gefahr, dass politische Gruppen die Proteste für ihre Zwecke nutzen und radikale Personen teilnehmen. Die Behörde appelliert an die Beteiligten, friedlich zu demonstrieren und keine Straftaten zu begehen. "Ob Halloween-Streich oder Protest - Spaß und Meinungsäußerung enden dort, wo andere geschädigt, bedroht oder angegriffen werden", erklärt das LKA. Friedlicher Protest sei ein Grundrecht, Gewalt hingegen nicht.




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Die Bilanz des Vorjahres zeigt, dass Halloween nicht immer ohne Zwischenfälle verläuft. In Rheinland-Pfalz wurden im Bereich Bad Kreuznach neun Körperverletzungen registriert. Zudem gab es zahlreiche Notrufe wegen Ruhestörungen. Die Polizei appellierte insbesondere an Jugendliche, rücksichtsvoller zu feiern. Auch in anderen Regionen kam es zu Vorfällen, doch insgesamt blieb die Halloween-Nacht weitgehend friedlich, obwohl die Einsatzkräfte bundesweit viele Einsätze hatten. (dpa/bearbeitet durch Red)


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