Pressemitteilung vom 07.11.2026 
Rechtsstreit um freigestellten Beamten durch Vergleich beendet
Der Rechtsstreit zwischen der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain und ihrem ehemaligen Bürgermeister Brato ist beendet. Ein Vergleich regelt die Schadensersatzforderung wegen der Freistellung eines Beamten. Die Einigung umfasst zwei Vereinbarungen.
Betzdorf. Nach Angaben der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain vom 6. November 2026 ist der Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Bürgermeister Brato vor dem Verwaltungsgericht Koblenz durch einen Vergleich beendet worden. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Abschluss mehrheitlich zu.
Schadensersatzforderung nach Freistellung
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 K 1181/25.KO ging es um eine Schadensersatzforderung der Verbandsgemeinde. Nach Feststellungen der Kommunalaufsicht hatte Brato einen Beamten vom 1. Juli 2017 bis 31. Juli 2022 vollständig von seinen Dienstpflichten freigestellt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestand. Die Besoldung wurde in dieser Zeit in voller Höhe weitergezahlt.
Die Kommunalaufsicht ermittelte einen Schaden von 595.673,17 €. Darin enthalten sind Bruttobezüge, Beihilfezahlungen, Pensions- und Beihilferückstellungen sowie ein Anteil an einer Umlage an die Rheinische Versorgungskasse. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 forderte die Kommunalaufsicht die Verbandsgemeinde auf, den Schaden gegenüber Brato geltend zu machen.
Im Oktober 2025 reichte die Verbandsgemeinde die Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz ein. Das Gericht regte im Juni 2026 an, eine Einigung durch einen Vergleich zu prüfen. Dabei verwies es auf das Prozessrisiko und mehrere schwierige Rechtsfragen. Der Verbandsgemeinderat beauftragte anschließend die Verwaltung, die Bedingungen für einen Vergleich zu ermitteln.
Zwei verbundene Vereinbarungen
Die Einigung setzt sich aus zwei miteinander verbundenen Vergleichen zusammen. Den außergerichtlichen Vergleich schlossen die Verbandsgemeinde, die GVV Kommunalversicherung VVaG (GVV) und Brato am 3. November 2026. Die GVV verpflichtet sich darin, 225.000 Euro aus der Vermögenseigenschadenversicherung an die Verbandsgemeinde zu zahlen.
Diese Versicherung kommt für finanzielle Schäden auf, die einer Kommune unmittelbar durch pflichtwidriges Handeln ihrer Beschäftigten und Organe entstehen.
Daneben kam zwischen der Verbandsgemeinde und Brato ein gerichtlicher Vergleich zustande. Mit Beschluss vom 4. November 2026 stellte das Verwaltungsgericht Koblenz fest, dass beide Parteien den gerichtlichen Vergleichsvorschlag angenommen hatten. Brato zahlt danach 125.000 € aus seinem persönlichen Vermögen an die Verbandsgemeinde, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.
Den für den 10. November 2026 angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 5. November 2026 auf. Insgesamt erhält die Verbandsgemeinde 350.000 Euro. Damit werden die Bruttobezüge des freigestellten Beamten im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 31. Juli 2022 fast vollständig abgedeckt.
Strafverfahren bleibt unberührt
Das von der Staatsanwaltschaft Koblenz geführte strafrechtliche Verfahren ist eigenständig und wird von den abgeschlossenen Vergleichen nicht berührt. Die Vergleiche betreffen ausschließlich die Schadensersatzforderung, die die Verbandsgemeinde vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht hatte.
Für die Verbandsgemeinde endet damit ein schwieriges und aufwendiges Verfahren. (PM/bearbeitet durch Red)
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