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Nachricht vom 12.03.2020    

Gründen für Jedermann: Die Möglichkeiten des Kleingewerbes

Start-ups sind in aller Munde, überall werden junge und dynamische Unternehmen gegründet. Ob in der Internetbranche, der Gastronomie oder dem Handel - immer mehr Menschen gehen den Schritt in die Selbstständigkeit. Das Kleingewerbe ist als Rechtsform besonders beliebt. Die Gründung ist unkompliziert und die Kosten sind überschaubar. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten.

Foto und Quelle: geralt | pixabay.com

Kleinunternehmen, Start-up, Kleingewerbe - was ist das eigentlich? Die Bezeichnung Kleinunternehmen meint einen Betrieb, der über keine oder nur wenige Mitarbeiter verfügt. Oft wird das Geschäft nur von einer Person betrieben. Ein Start-up ist nichts anderes als die Neugründung eines Unternehmen; die Branche ist dabei unerheblich.

Kleingewerbe ist dagegen ein fester Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet Unternehmen, deren Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt. Ein Kleingewerbe muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darf von seinen Kunden aber auch keine erheben. Zur Gründung muss nur ein Formular ausgefüllt werden. Viele Finanzämter bieten auf ihrer Website einen Vordruck an, mit dem man die Gründung unkompliziert beantragt. In den meisten Fällen muss außerdem ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.

Effektiv auf Kundenfang gehen
Danach kann es bereits losgehen. Sind passende Räumlichkeiten gefunden und die Grundausstattung wie Telefon, Laptop und Werkzeug vorhanden, gilt es, sich einen Kundenstamm aufzubauen. Dazu ist Werbung unabdingbar. Handwerker und lokale Händler haben viele Möglichkeiten der direkten Kundenbindung und können beispielsweise online auf maxilia.de Giveaways mit dem eigenen Logo bedrucken lassen. Gut zu wissen: Investitionen in Werbung und Werbegeschenke sind steuerlich absetzbar.

Auch eine Eröffnungsparty ist eine gute Möglichkeit, in der direkten Nachbarschaft auf sich aufmerksam zu machen. Essenziell wichtig ist zudem eine gut gemachte Website, auf der man über das eigene Angebot informiert.

Nicht entmutigen lassen von Umsatzflauten
Trotzdem verlaufen bei den meisten Kleingewerben insbesondere die ersten Monate schleppend. Daher sollte man genügend Reserven für Umsatzflauten einplanen. Wie hoch diese ausfallen, ist in dem im Vorfeld erstellten Businessplan vermerkt, der auch eine Kalkulation für den monatlichen Umsatz enthält. Drei Monate dieses Umsatzes sollten als Reserve eingeplant werden. Wird es finanziell trotzdem eng, helfen in vielen Fällen auch Gründerkredite. Informationen darüber gibt es häufig auf dem Gewerbeamt vor Ort oder dem zuständigen Finanzamt. Diese Darlehen sind dafür gedacht, kurze Engpässe in der Gründungsphase zu überbrücken.

Frühzeitig an Belege für Einnahmen und Ausgaben denken
2020 gibt es wieder eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Auch die Inhaber von Kleingewerben kommen an einer Steuererklärung nicht vorbei. Sie wird in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht. Die Ausgaben und die Einnahmen werden dabei miteinander verrechnet; Aufwendungen für Werbung, Material oder die Ausstattung werden von den Einnahmen abgezogen. Am Ende darf der Betrag nicht über 22.000 Euro liegen. Andernfalls greift die Kleingewerberegelung nicht mehr.

Der Unternehmer sollte alle Belege stets beisammenhaben. Dadurch lässt sich viel Zeit und Mühe beim jährlichen Papierkram sparen. Steuerberater sind ebenfalls ein guter Tipp. Sie können dem Kleinunternehmer meist dabei helfen, Steuern zu sparen. (PRM)



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