Wichtige Geschäfte können sonntags öffnen
Bis zum 19. April 2020 können ab sofort Geschäfte mit wichtigen Verbrauchsgütern auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Mitteilung der ADD Trier. Die Entscheidung über die Öffnung obliegt den Ladenbesitzern.

Region. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt in einer Presseerklärung mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.
An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen, heißt es in der Mitteilung. Die exakte Verfügung ist hier einzusehen.
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