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Nachricht vom 06.05.2020    

Eine Reihe weiterer Lockerungen in Rheinland-Pfalz sind beschlossen

Von Wolfgang Tischler

Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer gab heute Nachmittag (6. Mai) die Ergebnisse der Konferenz der Länder mit der Kanzlerin bekannt. Für Rheinland-Pfalz gibt es eine ganze Reihe von Lockerungen.

Malu Dreyer in der heutigen Pressekonferenz.

Region. Malu Dreyer in der Pressekonferenz: „Es gibt keinen Königsweg. Wird zu schnell gelockert, kann es gesundheitliche Schäden geben, wird zu spät gelockert, dann drohen wirtschaftliche Schäden.“ Eine Veränderung der Strategie wurde verabredet zwischen Bund und Ländern.

Wichtigster Teil der Beschlüsse ist die Notbremse
Diese Vereinbarung sieht vor, dass bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen in einem bestimmten Gebiet wieder verschärfte Einschränkungen greifen sollen. "Diese Notbremse, das ist sozusagen die Notfall-Police", hieß es in der Bundespressekonferenz, "dann muss man einschreiten." Mit regionalen Pandemieplänen könnten dann eine Ausbreitung "und ein neuer Lockdown fürs ganze Land" verhindert werden.

Ab 13. Mai darf
Außen- und Innengastronomie öffnen. Hier wird es genaue Regelungen geben, wie zum Beispiel Tischreservierung, Abstände etc.
Wohnmobile und Dauercamper mit eigenen Sanitärräumen können wieder auf die Plätze kommen.
Körpernahe Dienstleistungen können wieder angeboten werden.
Angebote in öffentlichen und privaten Dienstleistungseinrichtungen wie VHS können ihre Arbeit aufnehmen.
Breitensportaktivitäten im Freien oder in Freiluftanlagen mit Abstand sind möglich, aber keine Wettkampfsituationen.
Fahrschulen für alle Klasse können öffnen.
Solarien können öffnen.
Die Fahrgastschifffahrt kann fahren.
Hotels und Jugendherbergen können ab 18. Mai aufmachen.
Schwimmbäder bleiben vorerst geschlossen.
Für alles werden noch die Rechtsverordnungen erarbeitet, die wir, sobald sie vorliegen, veröffentlichen.




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Die Kulturminister müssen sich Gedanken machen, wie die Kultur und Innenveranstaltungen im Sommer wieder zum Laufen gebracht werden können. Details werden folgen. „Dies alles ist ein wichtiges Signal in einem Tourismusland wie Rheinland-Pfalz“, sagte Dreyer.

Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auch auf eine Lockerung. Es sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Allerdings nicht mit wechselnden Haushalten.

Großveranstaltungen
Hier gibt es keine Bereitschaft sich auf eine Zahl festzulegen. Man muss unterscheiden zwischen Innen- und Außenveranstaltungen. Die örtlichen Verhältnisse seien einfach zu unterschiedlich. Wichtig werden das Konzept vor Ort und die Möglichkeit Abstände einzuhalten werden. Untersagt bis 31. August sind jede Art von Kirmes-, Schützen-, Volksfesten und ähnlichem. Ausarbeitungen hierzu im Detail werden in den nächsten Wochen kommen.

Bildung
Neben den bisher schon geltenden Regelungen werden ab 25. Mai die nächsten Schüler (3., 5. und 6. Klassen) die Schule besuchen. Ab 8. Juni kommen die übrigen Klassen in den Schulbetrieb. Bis zu den Sommerferien gibt es keinen regulären Unterricht. Ab Mitte Juni sind alle Schüler im rollierenden System in der Schule. Die Schulen erhalten Spielräume zur Umsetzung wie dies geschehen soll. Hier gibt es eine enge Abstimmung mit Schulen, Schulträgern, Gesundheitsamt und Personalräten. Die Notbetreuung wird weiter aufrechterhalten.

In den Kitas wird die erweiterte Notbetreuung gut angenommen. Vor der Sommerpause sollen alle Kinder noch stunden- oder tageweise in den Kindergarten kommen können. Die entsprechenden Hygieneempfehlungen für Kindertagesstätten hatten wir bereits veröffentlicht.

Besuch Altenheime
Ab dem 7. Mai dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person maximal eine Stunde täglich besucht werden. Dabei gelten die folgenden Auflagen: Besucherinnen und Besucher haben ihren Besuch vorher in der Einrichtung anzumelden und müssen sich in ein Register eintragen, in dem der Besuch sowie die Kontaktdaten dokumentiert werden.
woti


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