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Nachricht vom 09.10.2020    

Verteilung der Corona-Prämie in Krankenhäusern: Arbeitnehmervertreter sollen mitwirken

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband stellten am 3. September 2020 ein Konzept für die Corona-Prämie für Beschäftigte in Krankenhäusern vor (zur Pressemitteilung). Dieses beabsichtigt die Bereitstellung von insgesamt 100 Millionen Euro für die Auszahlung von Anerkennungsprämien an Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von COVID-19-Patienten einer besonders hohen Belastung ausgesetzt waren.

Quelle: Urheber des Bildes ist zhuravlevab

Die Prämie soll als sozialversicherungsabgaben- und steuerfreie, einmalige Sonderleistung gezahlt werden. Doch die Mittel sind begrenzt und reichen nicht für alle, weshalb sich die Arbeitnehmervertreter bei der Entscheidungsfindung beteiligen sollen. Doch einige weigern sich.

Mitarbeitervertreter befürchten Missstimmung durch Entscheidungsbeteiligung
Der offizielle Beschluss erging mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) am 18. September 2020 durch den Bundestag. Nun ruft die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Mitarbeitervertretungen in den Krankenhäusern dazu auf, an der Verteilung der Corona-Prämie mitzuwirken.

Es ist vorgesehen, die 100 Millionen Euro auf alle betroffenen Krankenhäuser aufzuteilen. Die Verteilung des Geldes erfolgt dabei nach einem bestimmten Schlüssel. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter in den Kliniken den Bonus erhalten, treffen die Krankenhausträger in Absprache mit den Arbeitnehmervertretungen. Einige Mitarbeitervertretungen haben sich nach dem Aufruf der DKG nun aber geweigert, sich an der Entscheidung zu beteiligen, um innerhalb der Belegschaft keine Missstimmung hervorzurufen.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, erklärte hierzu, dass es für den Klinikbereich die vom Bundestag beschlossene Begrenzung einer Prämienzahlung auf Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gibt, die während der Corona-Pandemie einer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt waren.

Nach Aussage des DKG-Geschäftsführers müssten bis zu 800 Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden, um einen größeren Personenkreis bzw. alle Beschäftigten in den Krankenhäusern berücksichtigen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Belastung der einzelnen Krankenhäuser in der Corona-Pandemie und des enormen Mittelbedarfs, der die Leistungsfähigkeit der Kliniken sicherstellen soll, ist eine Prioritätensetzung erforderlich.

Fehlende Mitwirkung führt zur Rückzahlung der Gelder
Wie erwähnt, sollen die Mittel in den Krankenhäusern unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen verteilt werden. Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht dazu vor, dass mit diesen ein formales Einvernehmen herzustellen ist. Sollte sich kein Einvernehmen erzielen lassen, weil die Mitarbeitervertretung eines Hauses die Mitwirkung verweigert, müssten die Gelder, die dem entsprechenden Krankenhaus bereitgestellt wurden, zurückgezahlt werden.

Laut Baum ist der Wunsch, einen großen Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem Bonus zu belohnen, allzu verständlich. Mit der Rückzahlung der Gelder würde man aber die Beschäftigten, die während der Pandemie besonders stark belastet waren, bestrafen. Sie würden keine Prämie für ihre Dienste erhalten, und das wäre kein akzeptables Ergebnis. Aus diesem Grund appelliert die Deutsche Krankenhausgesellschaft an jede Mitarbeitervertretung in den Kliniken, an der Verteilung der Gelder konstruktiv mitzuwirken. Weiterhin ruft die DKG die Bundesländer dazu auf, ergänzende Mittel bereitzustellen.

So hat zum Beispiel Rheinland-Pfalz beschlossen, die Prämie für die Krankenhaus-Beschäftigten um weitere 500 Euro aufzustocken. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz erklärte hierzu, dass sie damit einer Forderung der Kammer nachgekommen ist. In Sachen Corona-Maßnahmen scheint Rheinland-Pfalz ohnehin ein Vorreiter zu sein. So hat das Bundesland einen Corona Warn- und Aktionsplan RLP eingeführt. Dieser setzt sich aus der Warnstufe Gelb, der Gefahrenstufe Orange und der Alarmstufe Rot zusammen. Für jede Stufe wurden spezielle Maßnahmen erarbeitet.

Corona-Prämie für 100.000 Krankenhaus-Beschäftigte
Nach dem Krankenhauszukunftsgesetz gelten Krankenhäuser dann als besonders belastet, wenn diese über weniger als 500 Betten verfügen und mindestens 20 COVID-19-Patienten teil- oder vollstationär behandelt haben. Weiterhin gelten Kliniken mit mehr als 500 Betten als stark belastet, wenn sie mindestens 50 COVID-19-Patienten teil- oder vollstationär versorgt haben.

Die Mittel, die einem Krankenhaus jeweils zustehen, werden vom Institut für das Entgelt¬system im Krankenhaus ermittelt. Wie der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft erklärte, lassen sich bei angenommenen Zahlungen von 1.000 Euro und unter Beachtung von Teilzeitbe-schäftigungen mehr als 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen.

Das Einstiegsgehalt eines Gesundheits- und Krankenpflegers liegt nach der Ausbildung im Durchschnitt bei 2.400 bis 2.900 Euro brutto im Monat (Quelle: medi-karriere.de). Dementsprechend würde die steuer- und sozialversicherungsabgabenfreie Prämie rund 35-42 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns entsprechen – also eine Menge Geld und zumindest eine kleine Entschädigung für die große Leistung, die viele Beschäftigte erbracht haben. (prm)



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